Die Registrierung rückt näher

???????????????????????Viel ist hier schon über die neue Waffenregistrierung geschrieben worden, natürlich rückt sie nicht bloß – wie im Titel geschrieben – näher, sondern sie ist dummerweise schon längst Realität: Alle seit dem 1. Oktober 2012 neu erworbenen Schußwaffen der Kategorien C und D  müssen ja bereits im Zentralen Waffenregister (ZWR) erfaßt sein, einzig den „Altbestand“ an Kategorie-C-Waffen muß man noch nicht registriert haben (der Altbestand Kat.D unterliegt keiner nachträglichen Registrierungspflicht).  Das ändert sich leider bald.

Bis zum 30. Juni 2014 muß diese „Nachregistrierung“ vollzogen sein, mit Ende dieser Frist besteht keine weitere Möglichkeit zur nachträglichen Registrierung für vor dem 01.10.2012 legal besessene Schußwaffen; solche nicht-registrierte Waffen sind dann ab dem 1. Juli 2014 „schwarze“, illegale Waffen.

Es bleibt den legalen Waffenbesitzern daher nichts anderes übrig, als zeitgerecht dieser Registrierungspflicht nachzukommen, allen gerechtfertigten Bedenken gegen dieses unnötige, teure, unsichere und aufoktroyierte  bürokratische Monster zum Trotz.

Um solcherart zu registrieren gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man läßt das – wie seinerzeit die alte § 30er-Meldung – vom Büchsenmacher („einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist“) erledigen, dabei fallen aber Kosten (etwa zwischen € 10,- und € 30,- pro Waffe) an; oder man registriert seinen Altbestand an Kat.-C-Waffen selbst über das Internet.

Diese zweite  Möglichkeit der Selbstregistrierung ist sicherlich vorzuziehen, einerseits ist sie für den Waffenbesitzer mit keinen (bzw. äußerst geringen) Kosten verbunden, außerdem kann man gegenüber dem Waffenfachhandel damit seine Wertschätzung für die ausgezeichneten Verhandlungspositionen während der Begutachtung der Waffengesetznovelle 2010 zum Ausdruck bringen (das ist jetzt vielleicht kleinlich, aber ich habe das nicht vergessen!). Für diese Form der Registrierung benötigt man nämlich lediglich einen Internetzugang und, um sich identifizieren zu können, entweder die „Bürgerkarte“ (inkl. Lesegerät, das sind die „geringen Kosten“) oder die „Handysignatur“ (www.buergerkarte.at).

Die Registrierung erfolgt dann über das Webportal www.help.gv.at, wie das genau mittels der von mir persönlich bevorzugten Handysignatur vor sich geht habe ich für einen Vortrag in meinem Jagdverein als PowerPoint-Präsentation zusammengestellt:

Registrierung einer Schußwaffe der Kategorie C – Altbestand – PowerPoint-Präsentation

Nachtrag: Hier auch im PDF-Format

Es geht eigentlich recht einfach, das Bedienmenü ist simpel und nachvollziehbar aufgebaut. Einzig die zwingende Angabe des Erwerbsdatums der Waffe ist so nicht in Ordnung, zumal die wenigsten Waffenbesitzer selbst bei bestem Willen dieses Datum nennen werden können. Am besten man nimmt in dem Fall das Datum der alten § 30er-Meldung dafür zur Hand – keine schöne Lösung, aber ohne Datumsangabe kann man die Registrierung nicht abschließen. (Das System ist also nicht nur unnötig, teuer, unsicher und aufoktoyiert, sondern zudem auch noch fehlerhaft. Auch schon wurscht…)

Diesen Artikel habe ich heute sehr ungern gebracht, da die Waffenregistrierung allen meinen Überzeugungen und Instinkten zuwiderläuft. Es hilft aber nichts – die Registrierung steht nun einmal so im Waffengesetz und dieses Gesetz ist einzuhalten. Auch wenn es zur Blamage für das Innenministerium zu werden droht. Vielleicht wird ja wegen dieser Blamage die Registrierungspflicht sogar verlängert – bis 01.01.2015 hätten wir ja laut der famosen EU Zeit dafür, das halbe Jahr könnte man also ohne weiteres „anhängen“. Wer weiß?

Vor Ablauf der Registrierungspflicht kommen jedenfalls noch die EU-Wahlen. Da kann man sich an der Wahlurne noch einmal recht herzlich bei den EU-hörigen Parteien bedanken. Das wird aber an der Registrierung leider nichts mehr ändern. Tut aber vielleicht trotzdem gut…

P.S.: Wer mag, kann die PowerPoint-Präsentation gerne zur Information weiterverwenden! Dafür ist sie ja da.

P.P.S.: Dieser Artikel und die PowerPoint-Präsentation beziehen sich rein auf die in Österreich gültige Gesetzeslage!

11 Antworten zu “Die Registrierung rückt näher

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  3. Ein interessanter Aspekt:
    Angenommen man hat seit der Registrierungspflicht eine oder mehrere Waffen (beim Händler) gekauft der sie auch im ZWR registriert hat. Zeitgleich habe ich Waffen aus meinem Bestand im ZWR mittels Handysignatur ebenfalls registriert. Beim neuerlichen Aufrufen des ZWR über die Handysignatur sind aber nur die Waffen für mich sichtbar, die ich selbst registriert habe, nicht jedoch die der Händler für mich, zwangsweise, angegeben hat. Nach Email-Anfrage im Ministerium wird einem mitgeteilt, dass das einfach so ist, man kann aber bei der nächsten PI einen Antrag auf Auszug des persönlichen ZWR stellen, welcher dann von der zuständigen Stelle gegen ca. € 40,- ausgestellt wird.
    Was jetzt, wenn man schon durch den Händler registrierte Waffen nochmals irrtümlich mit der Handys. meldet? Wie reagiert das System auf diese Doppelmeldung? Da kommt es sicher noch zu Verwicklungen. Wahrscheinlich sogar mit Verwaltungsstrafe für den bösen Handyregistrierer…

    • @Harry: „…welcher dann von der zuständigen Stelle gegen ca. € 40,- ausgestellt wird.“
      Na klar! Und wieder eine zusätzliche Einnahmequelle! (ggggrrrrrrrrrrrrrrrr!)

  4. Jedenfalls luchst uns der Staat bei jeder Gelegenheit Euros ab,Ob es
    Sekt,bei Zigaretten,Verkehrssteuer oder wie jetzt bei der obligatorischen
    Registrierung.Unserer Regierung werden sicher noch andere Einnahmequellen einfallen,da bin ich mir ganz sicher.Wir sind selber schuld – wir haben ja die Abzocker gewählt.

  5. Der Händler in Mattersburg hat mir satte 35 Euronen für eine Meldung abgenommen. Das halte ich für komplett daneben.

    • Na bravo! € 35,- ist schon im gehobenen Spektrum einzuordnen, bei meinem nächstgelegenen Händler kostet’s € 15,- für die erste und € 10,- für jede weitere Waffe.

      Dazu sollte man aber wissen, daß die Registrierung mittels Bürgerkarte ursprünglich gar nicht vorgesehen war und sich der Handel auf ein „Registrierungsmonopol“ gefreut hat – und da waren € 50,-/Waffe durchaus bei so manchem die Vorstellung…

  6. Richtig! Umregistrieren geht aber dann nur mehr über den Händler, nicht mit Signatur. Erstmeldung schon.

  7. Ich denke, dass es wichtig ist vor dem Stichtag registriert zu haben. Auf welchen Namen ist wahrscheinlich nicht ausschlaggebend. Haupsache registriert. Ummelden kann man irgendwann, ohne Zeitdruck – oder liege ich da falsch ?

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