Neujahrsansprache

Wie zuvor angekündigt bringe ich heute, am ersten Tag des neuen Jahres, eine eigene „Neujahrsansprache“. 

Eigentlich ist es ja keine Ansprache, das war zwar ursprünglich geplant, aber nachdem ich meinen Freund Dr. Georg Zakrajsek gewinnen konnte ist es dann doch eher ein „Neujahrsdialog“ geworden. Gut so, besser so!

Es handelt sich dabei um einen Rückblick auf das Jahr 2012, aber natürlich auch eine Vorschau auf das neue Jahr 2013. Wir haben uns auch bemüht einen kleinen humoristischen Aspekt einzubringen, eine Doppelconférence im Stil der unvergessenen Farkas/Waldbrunn. Ist uns ganz gut gelungen, wie ich meine – Spaß hat’s uns jedenfalls gemacht! Viele werden das zwar nicht (mehr) kennen, denen empfehle ich aber das zu „googlen“ – es zahlt sich aus!

Doch nun genug geschrieben, hier die „Neujahrsansprache 2013“ (in 2 Teilen):

Neujahrsansprache „dagarser“ 2013 – Teil 1

Neujahrsansprache „dagarser“ 2013 – Teil 2

Um mit Karl Farkas zu sprechen: „Schau’n Sie sich das an!“

105 Antworten zu “Neujahrsansprache

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  3. Das ist ja heiter! Während ich Julius betreffs der semantischen Feinheiten im Staatsbürgerschaftsgesetz Recht geben muß, kann ich über seine Blindheit in anderen Bereichen nur den Kopf schütteln.

    Castle-Doktrin ist Umgangssprache für die Gesetzeslage in manchen USBundesstaaten die unter bestimmten Umständen eine sofortige gewalttätige Reaktion auf einen Eindringling in einen geschützten Bereich (Grundstück, Wohnung, Auto, etc ), erlaubt. Diese Umstände sind in einzelnen Staaten unterschiedlich, legen aber im Prinzip die Annahme zu Grunde, daß der Eindringling eine rechtswidrige Absicht hat.

    SEK Einsätze gegen Waffenbesitzer wegen anonymer Anzeigen sind in .de normal. Deshalb finden sie hier das Waffenregister auch so toll.

    Zum Thema SV in Deutschland: Da legt es ein Richter als unverhältnismäßig aus, wenn ein von 5 Männern attackierter Student ein 7cm Messerchen zieht und einen Angreifer schwer verletzt. Eineinhalb Jahre wegen schwerer KV. Das ist der Unterschied zwischen Gesetz und Spruchpraxis.

    Da kann ich einen Spruch nur umkehren und Raten einmal in eine Großstadt zu schauen. ZB UBahn fahren in Frankfurt.

    • Dass das eher Umgangssprache ist als sonstwas – davon bin ich mal ausgegangen. Einen so schönen Spruch so zu verzerren fällt sonst niemandem ein.
      Problematisch bei dieser Ansicht ist, dass jedwe personenbezogene Überlegung durch eine territoriale ersetzt wird. Anstatt also eine EInschätzung der Gefahr des Übertreters zu verlangen und danach zu handeln genügt es, wenn jemand zur falschen Zeit am falschen Ort ist, da Gewalt schon auf das Verletzen einer Gebietsgrenze steht, nicht auf das Verletzen eines relevanten Rechtsgutes.

      Welcher Fall war das mit dem Student? War das ein Einzelurteil oder ist das gängige Praxis? Wie verlief die Berufung?

      • das ist gängige Praxis, das Urteil wurde vom BGH bestätigt und der Student zu 3 Jahren 3 Monaten ohne Bewährung wegen versuchten Totschlags verurteilt.

        Sinn des deutschen Waffenregisters ist es (ganz offiziell), den Exekutivbeamten die Möglichkeit zu geben, sofort zu erkennen, ob das Ziel ihrer Aktionen (Legal-)Waffenbesitzer ist und sofort das SEK hinzu zu ziehen.

        • Bitte eine Quelle – und wenns geht nicht unbedingt ein Blogeintrag oder ähnliches, am liebsten wäre mir der Spruch selbst. Die Medien haben leider die Eigenschaft, nicht alle relevanten Details zu kennen oder zu schreiben.

          Und ja, es macht durchaus Sinn, wenn es Probleme mit Waffenbesitzern gibt, da nicht einfach Beamte ins Messer laufen zu lassen. Sicher ist sicher und vom rechtlichen Standpunkt aus macht es nicht den geringsten Unterschied, wer reingeht. Es gibt ja Waffenbesitzer, die der Ansicht sind auf jeden schießen zu dürfen, der ihren Besitz betritt, wenn er nicht willkommen ist.

        • http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-opfer-oder-taeter-1.363639

          Wenn es sich um diesen Fall handelt, wenn dieser Artikel korrekt ist, dann handelt es sich tatsächlich um eine Notwehrüberschreitung… wenn jemand herschlägt, kann man ihm nicht einfach ein Messer in den Hals rammen, egal wer angefangen hat.

          • Ich habe mich über diesen Fall auch informiert wegen der Diskusion in diesem Forum.
            Und ja ich bin auch der Meinung das das eine Notwehrüberschreitung war
            Mildernde Umstände zu gunsten des Studenten wurden aber nicht berücksichtigt, daher kann man über das Harte Urteil sehr wohl Streiten.

            • Mich wundert vor Allem das Delikt, das hier angeklagt wurde. Nun ist dieser Gesetzesbereich in Ö geringfügig anders definiert, aber auch in .de wäre mE eher ein Fahrlässigkeitsdelikt angezeigt gewesen.

              Übrigens fehlt der Hinweis, daß es sich um eine Gruppe von Kontrahenten handelte.

              Nach Informationen bayrischer Freunde gilt der Richter (Achtung Jörg), übrigens als Einer der immer tief in den Schmalztopf greift.

              • Da passt sowieso etwas nicht. Totschlag ist – wie Mord – ein Erfolgsdelikt. Kein Toter –> kein Mord, kein Totschlag. Der Versuch ist nicht strafbar. „Versuchter Totschlag“ ist irgendwas, das sich die Medien ausdenken, aber nichts, wofür man verurteilt wird.

                • Versuchter Mord ist doch Straftabestand oder irre ich mich ?

                  • Du irrst dich. Gibt im StGB keinen versuchten Mord

                    • Nöh, aber es gibt versuchten Totschlag. Um den geht es hier
                      Totschlag ist Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB), daher ist der Versuch mit Strafe bedroht (§ 23
                      Abs. 1 StGB).

                • das ist in Deutschland anders …
                  http://revision-strafrecht.com/358/versuchter-totschlag/
                  Bitte unterstelle nicht immer die Anwendung österreichischer Gesetze in Deutschland. Das läuft hier anders.

                  Und übrigens, zu dem „soviel Gewalt kann eine Person doch gar nicht treffen, das glaub ich nicht“:

                  Amstetten kann es nicht gegeben haben, den Fritzl kann es nicht gegeben haben, weil ich nicht glaube, das es sowas geben kann und es deswegen sowas auch nicht gibt …

                  Wie gut, daß Opfer nicht Julius als Richter haben. Bei so einer Argumentationskette würden die Täter regelmäßig freigesprochen werden, weil es ja unglaubwürdig ist, daß den Opfern Gewalt angetan wurde. Wie sehr willst Du Opfer noch verhöhnen ?

                  • Was du erzählt hast ist nicht „normal“ und passiert bei weitem nicht jedem. Leute, denen so etwas öfters passiert sind entweder wirklich vom Pech verfolgt oder kommen aus einem Milieu, da etwas… anders als „normal“ ist. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.

                    Bezüglich „versuchter“ Mord – soweit ich das verstanden habe, gibt es auch in Deutschland keine Strafdelikt namens „versuchter Mord“. Was es als „versuchten Mord“ gibt ist eine Qualifizierung des § 211 StGB (Mord) in Zusammenhang mit den den §§ 22, 23 StGB.
                    http://lexetius.com/2012,4264

                    • Hast Recht. Ich komme aus dem Pfarrers-Millieu als Tochter eines Pfarrers und einer Religionslehrerin und wurde im Pfarrhaus entsprechend mißhandelt. Von beiden Elternteilen. Die Sache wurde übrigens niemals strafrechtlich verfolgt, obwohl ich aufgrund der Folgen schwerbehindert bin und die Akten bei Gericht lagen. Die Akten füllen diverse Leitz-Ordner.

                      Wie gesagt, es kann ja nicht sein, was nicht sein darf. Es gibt ja auch keinerlei weitere Hinweise auf Mißbrauch und Mißhandlung seitens Kirchenmitarbeitern in Europa … (nur so 16000 Fälle in Irland, mehrere 10000 Fälle in Deutschland, etc …).

                      Dummerweise ist man als mißbrauchtes und mißhandeltes Kind durchaus anfälliger gegenüber Vergewaltigern als der „normale“ Mensch.
                      Mehr Details schreib ich hier nicht, es sollte eigentlich auch reichen.

                      Wie wäre es eigentlich, wenn Du Deine Aussage von „Das ist nicht normal“ auf „Die Täter sind nicht normal und gehören weggesperrt“ ändern würdest ?

                      Bin ich damit als Gewaltopfer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ?

                      Wäre es nicht vielmehr sinnvoll, Vergewaltigungsopfern generell einen Waffenpaß zuzusprechen, um sie vor weiteren Übergriffen zu schützen ?

                      Kannst Du Dir überhaupt vorstellen, was es für eine Person, die derartiges durchgemacht hat, bedeutet, wenn irgendjemand ohne Einwilligung in den (erweiterten) Intimbereich (da zählt auch die Wohnung zu) eindringt ?

                      (anhand der bisherigen Kommentare wohl eher nicht …)

                      Oder

                    • So leid es mir tut, aber du bist einfach ein Ausnahmefall. Dieser Erfahrungen werden – gottseidank – von der Mehrzahl der Menschen nicht geteilt. Ich hoffe es ist dir verständlich, dass eine allgemeine Gesetzgebung und eine allgemeine Einschätzung einer Materie nicht auf Ausnahmefällen beruhen kann.
                      Ich unterstütze jegliche vernünftige, praktiable Herangehensweise, um solche Ausnahmefälle zu schützen – aber ich werde sie trotzdem nicht als Grundlage für eine allgemeine Einschätzung der Lage oder der Situation hernehmen.
                      Dass du dich in stichgelassen fühlst ist verständlich – wie sollte es auch anders sein. Trotzdem: Unterstellungen an meine Person kannst du dir sparen. Ich kenne einige Vergewaltigungsopfer, und keine davon verfolgt eine solche Ansicht wie du. Schützen (Pfefferspray, Schocker), Prävention (nur in Gruppen unterwegs, Sicherheits – SMS usw. ) ja… aber Waffenpass? Eine Schusswaffe? nein. Da die Opfer vom Täter oft lange „vorbereitet“ werden, auch kein praktikabler Schutz. Keine Waffe der Welt hilft, wenn Chemikalien im Spiel sind. Und das sind sie leider sehr, sehr oft.

              • Ach ja, man hat von jemanden gehört der in Bayern was gehört hat… Warum ist eine Berufung nicht erfolgreich ? hatte der keinen Anwalt ?

                Du möchtest also jetzt Hobbyrichter per Ferndiagnose machen ?

                • Der Fall wurde abschließend vor dem BGH verhandelt. Eine Revision wäre nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht bzw dem EUGH möglich. Und kostet ein Vermögen.

                  • Also ist das Urteil bestätigt worden ? Warum regt sich jemand über den Richter und das Urteil auf ?

                    • Es geht darum, WARUM er die Notwehr überschritten hat, die Tatsache, dass er es getan hat, wird nicht einmal von der Verteidigung bezweifelt.

                      Die Faktenlage wirft halt ein sehr ungutes Bild auf ihn…überraschend war der Angriff nicht, da sein Gegener zuvor schon auf einen Freund eingeschlagen hat, er hat das Messer verborgen gehalten bis zum Angriff (also keine Drohung, was eigentlich normal wäre), nach dem Stich ist er geflüchtet und hat sich in seiner Wohnung verbarikadiert… hat keine Anzeige bei der Polizei gemacht, keine Rettung verständigt. er plädiert zwar auf „panische Angst“… nur sprechen halt die Handlungen gegen diese Behauptung. Zudem ist das kein 19, 20 Jähriger mehr gewesen, sondern ein erwachsener Mann von 30 Jahren, der dem Angreifer körperlich weit überlegen war.

                • Und ich dachte es würde unseren Jörg freuen, daß der gegenständliche Richter eher alttestamentarische Ansichten pflegt. Freunde war übrigens übertrieben, aber man lernt halt hier und da auch bayrische Schandis kennen.

          • Die Polizei rät doch von Bewaffnung ab mit der Begründung, dass einem die Waffe leicht abgenommen werden kann und dann gegen einen selbst verwendet wird.

            Der Verteidiger hat dann doch alles richtig gemacht, indem er (1) überraschend und verdeckt zugestochen hat und (2) seinen Kontrahenten mit dem ersten Stich kampfunfähig gemacht hat.

            Es geht nicht ums Herschlagen, sondern darum, dass der Verteidiger befürchten musste, entwaffnet und niedergestochen zu werden.

            • Ich weiß nicht, wo sie das tut. Was ich aber weiß ist, dass bewaffnete Leute es eher mal darauf ankommen lassen als andere und gerne mal eher in ihre Waffe vertrauen als dass der Konflikt gemieden wird.

              Der Angeriffene hat auf einen Angriff mit der Faust mit einen Stich in den Hals reagiert. Das ist klar eine Notwehrüberschreitung und hat nichts, aber auch gar nichts mehr mit verhältnismäßiger Notwehr zu tun, egal was du dir da zusammenkonstruierst.

              • Nur zur Info: es waren 5 Angreifer.
                Und es ist schlichtweg falsch, daß Bewaffnete es gerne drauf ankommen lassen. Die meisten (90%) der Fälle, wo eine Schußwaffe gezogen wird, enden, ohne daß ein Schuß abgegeben wird. In den Fällen, in den der Angreifer dann in die Mündung schaut und trotzdem weitermacht, hat er es nicht besser verdient.

                • Es waren 5 Beteiligte. Einer hat angegriffen. Zumindest stehts so in der Zeitung. Auch darf man sich fragen, was dagegen gesprochen hätte, vor dem Betrunken 17 Jährigen zurückzuweichen und einfach nicht mitzumachen. Oder selbst mit der Faust zuzuschlagen… ein Schlag auf dieselbe Stelle, an der das Messer getroffen hat, hätte den Kampf genauso beendet.

                  Er wurde mit Fäusten angegriffen und hat sich mit einem Messer gewehrt. Das ist weit außerhalb der Verhältnismäßigkeit und dessen, was unter „Notwehr“ fällt.

                  • Jetzt zu sagen er war eben ein Amateur, wußte nichts über Force Continuum und die Notwendigkeit einer non-letalen Alternative wäre spekulativ, aber ich meine noch immer, daß das Urteil nicht zur Tat paßt.

                    Über die taktische Sinnhaftigkeit des Zurückweichen sag ich einmal nix, sonst streiten wir wieder. Aber wer glaubt damit einen solchen Straßenschläger zu stoppen, träumt von warmen Eislutschern.

                    • Er hatte genug Zeit und war geistesgegenwärtig genug sich sein Messer verdeckt bereitzumachen und dann im richtigen Moment damit zuzustechen. Es handelte sich zudem um einen erwachsenen Mann, der durchaus nicht auf den Kopf gefallen ist.

                      Wenn man bei einer Schlägerei nur die Möglichkeit im Kopf hat, mit einem Messer zuzustechen, stimmt etwas nicht.

                      Zurückweichen vor einem Straßenschläger ist IMMER eine Möglichkeit. Eben weil es Straßenschläger sind. Dabei muss man noch nicht einmal weglaufen – wie du, da du anscheinend eine entsprechende Ausbildung hast, sehr wohl weißt. Auch „Straßenschläger“ sind den Einschränkungen ihres Körpers unterworfen und können ein Ziel, das sich aus der Reichweite heraus bewegt, nicht treffen. Und wenn der Gegner – wie in diesem Fall – 20 Kilo leichter, kleiner und schmächtiger ist, gibt es überhaupt keine Rechtfertigung dafür, auf einen Schlag mit einem Halsstich zu reagieren.

    • Wir biegen solange bis es paßt und basteln uns ein Weltbild ?

      Da legt EIN Richter das so aus, (wahrscheinlich weil er noch paar andere Umstände kennt die wir nicht kennen )… und die komplette Rechtssprechung ist dann so ?
      Ich kenn einen anderen Fall mit Freispruch als ein Rentner einem Angreifer in den Rücken geschossen hat, was ist damit ?http://www.badische-zeitung.de/panorama/rentner-erschiesst-raeuber-freispruch–48004569.html
      Unterschied zwischen Gesetzt und Praxis ?
      Was kommt jetzt ? , der eine war linksrotgrüner Richter und 68 er , der andere war voll in Ordnung, wahrscheinlich FDP….richtig ?

      Toll wie aus Einzelfällen immer etwas zusammmengbastelt wird, beim Asylrecht genau nicht anders.
      Eigentlich genau das was was wir unseren Waffengegnern vorwerfen .. – machst Du selber.

      • Betreffs des Studenten:Einfach Sven G. Bzw Richter Götzl googeln. Ein besonderes Sahnestück ist auch die Unterscheidung zwischen „bloßer Furcht“ und „gesteigerter Angst“. Hier liegt in .de der Schlüssel zur straffreien Notwehrüberschreitung.
        BTW die US Presse hat sogar den Ausdruck „Make My Day Law“ geprägt, was natürlich ein Witz ist. Wie geschrieben GEWALTTÄTIGES Eindringen ist eine Vorraussetzung.

        • http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-opfer-oder-taeter-1.363639

          wie schon geschrieben: Wenn der Artikel korrekt ist, ist das glasklar eine Notwehrüberschreitung wie aus dem Bilderbuch. Wenn ich bei jedem, der mal hergeschlagen hat, so oder ähnlich reagiert hätte… die Kerben wären schon im dreistelligen Bereich.

          • Hallo? Versuchter Totschlag? Da sind wir aber schon weit über eine Notwehrüberschreitung in einer gefährlichen, konfusen Situation hinaus.
            Einiges an dem Urteil dürfte damit zu tun haben, daß Messertragen in .de ein soziales Tabu darstellt. Den Taschenfeitel des Österreichers oder das Sackmesser des Schweizers als Alltagsgegenstand kennt man hier nicht so.

        • Nochmals : Es ist EIN Fall. Unabhängig ob das Urteil korrekt oder falsch ist dann wage ich damit nicht die gesamte Rechtsprechung zu beurteilen.
          Darum geht es doch hier.

          Es heißt ohnehin auch unter Anwälten. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
          Ein Grund mehr für mich mit Waffeneinsatz sehr zurückhaltend zu sein.

  4. Wäre echt schön, wenn das mit einer europäischen Organisation klappen würde. In Deutschland ist es bereits 5 nach 12, da wäre jede Hilfe recht.
    Richard, hab Dank für Deine Mühe, und auch Dir ein gutes Neues Jahr

  5. Ich lese die seite wirklich gerne und besuche sie recht oft normalerweise schreibe ich keine Kommentare (aber heute lass ich mich mal hinreissen)

    Nachmals Vielen Dank für diese Seite BITTE macht so weiter!
    Euch alles Gute und Prosit 2013

  6. das mit der NRA-Europa wäre eine Gute Idee nur müsste man das auf EU Ebene machen und den Lisabonvertag genau kennen wo man einhacken kann.
    Euch auch alles Gute für 2023

    Gerhard

    • NATIONAL Riffle Organisation 😉

      • Soll ich, oder nich, aber was. ASSOCIATION , 😀

        • Stimmt 😀 ; Nicht dass es außer dir irgendwem aufgefallen wäre, irgendwie bedenklich ^^

          • Das „Riffle“ ist mir natürlich auch aufgefallen, aber was soll’s?

          • Hallo Julius ,
            da Du glaubst das wir hier alle paranoid sind,hinter jeder Ecke böse Buben sehen und alles was bei Google steht gebetsmühlenartig runterleiern,bin ich mal gespannt was Du zu diesen Beitrag sagst…..

            http://www.lars-winkelsdorf.de/

            MkG von der Waterkannt

            • Was genau hat dieser Artikel deiner Meinung nach mit dem hier besprochenen Thema zu tun?

              • Ich wusste das Du jetzt ausweichst.Oder sind das nicht deine Sätze :

                „Ich muss die Kampagne der Massenmedien gegen Legalwaffenbesitzer wohl verpasst haben. Wo genau passiert denn das? Und sind das einzelne Artikel die kritisch sind – oder wirklich eine Kampagne?“

                Komm mal langsam von deiner Insel der Glückseligkeit runter,nimm die Rosagrün eingefärbte Brille von deiner Nase und schau in die Realität.Es ist da Draussen nicht alles Eitel Sonnenschein was in unseren Ländern auf den Strassen passiert.Und sind alle Blogger,die hier teilweise schon sehr lange posten, Pfadfinder und spielen mit Sandförmchen? Fast Jeder und Jede hier haben schon in das Weiße im Auge des „Feindes“ geschaut und ihr „Lehrgeld“ bezahlt !
                Nicht alle lassen das mit sich machen und machen sich Gedanken und zur Gegenwehr bereit (nenn es ruhig Aufrüsten).
                Deine Art ständig gegen Jeden hier „anzustinken“ ist höchst arrogant,als wäre deine „Weisheit“ das einzig Wahre und alle müssen jetzt Frohlocken und wie Ratten nach deiner Allwissenheitsundeinzigewahrheitspfeife tanzen.
                Vergiss es mein Lieber.

                MfG von der Waterkant

                • Zuerst einmal bin ich Österreicher – was in Deutschland läuft oder nicht ist mir ziemlich egal. Ist ja auch eine Plattform hier, die einen klaren Österreichbezug hat.
                  Und wer genau hier hat schon „in das Weiße im Auge des Feindes“ geschaut? Mach dich nicht lächerlich mit solchen Behauptungen – und selbst wenn du das ernst meinst: Das tu ich auch, regelmäßig sogar, und irgendwie habe ich nicht das Bedürfnis „aufzurüsten“, trotzdem halte ich etwas davon, ruhig und vernünftig zu bleiben und konstruiere mir nicht irgendwelche Verschwörungen von Rot/Grün oder vom Staat und bekomme keine Panik wegen Ausländern und Asylwerbern.

                  • Ich hab auch NOCH nicht das Bedürfnis aufzurüsten, aber das kann ja noch werden. Eine Sensibilisierung findet ja täglich statt.

                • Julius Meinung ist genauso viel wert wie die Deinige und Du hast kein Recht ihn selbstgefällig abzukanzeln.

                  • Wie man in den Wald ruft,so schalt es herraus lieber Jörg.

                    Seine,und auch deine Art andere zu kritisieren ist mehr als überheblich und zeugt von einer herablassenden Art andere Meinungen nicht gelten zu lassen.
                    Und was Julius über mich,und die Anderen,denkt ist mir schnuppe,da in seiner Welt es ja anscheinend nur Rosarot zugeht und es ihn nicht interessiert was in (und mit) anderen Ländern passiert.Dafür ist er aber sehr wissend was die in der Schweiz machen dürfen oder nicht…….

                    Wie war das noch mit Betonköpfe und (ideologische) Mauern ?

  7. Ich muß noch immer grinsen, so hat mir Eure Ansprache gefallen!
    Gratulation dafür!
    Auch Dir, Richard, alles Gute und viel Erfolg fürs Neue Jahr.
    Rspekt, Herr Zakrajsek!

  8. Hervorragend! Danke für die lieben Wünsche für 2013. Hoffentlich gehen einige, für uns über-lebenswichtige, in Erfüllung.

  9. Herzliche Gratulation zur Neujahrsansprache, bitte so weitermachen.

  10. …..bin noch etwas verschlafen…..es sollte oben natürlich heissen, das die Kummerl so überhaupt nicht neutral sind, wenn es die eigenen Interessen betrifft….obwohl sie für die Neutralität auftreten….

  11. …..recht gut gemacht!
    Wenn Pilz als Österreicher an Kampfhandlungen im Ausland teilgenommen hat, dann müßte man ihm die Staatsbürgerschaft entziehen – so steht es im Gesetz…..Neutralitätsgesetz, aber neutral sind Kommunisten bekanntlich nur bei ihren eigenen Interessen…..
    Der Georg soll sich an Stronach ein Beispiel nehmen und auch in die Politik gehen….IWÖ im Parlament vertreten!!!!!!!!

    • Wo steht denn das? Bitte genau lesen und ned selbst interpretieren…

      • Im Staatsbürgerschaftsgesetz: Wer Militärdienst für ein fremdes Land leistet, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Ob das beim Pilz zurifft, weiß ich nicht. Aber möglich wäre es. Irgendwer sollte das untersuchen.

        • Ich habe da meine Zweifel…….es sind ja auch acht Jahre aus dem Leben des Bundeskanzlers verschwunden, die keiner wiederfinden.

        • Also wenn wer Dienst mit der Waffe für ein fremdes Land Dienst tut wird ihm die Staatsbügerschaft entzogen. Denn man kann in Israel für die Armee Dienst tun ohne Waffen in der Hand zu haben.(Sar-El (hebräisch: שר-אל) ist ein Freiwilligenprogramm bei den israelischen Streitkräften)

        • Schwertfisch hat geschrieben: “ als Österreicher an Kampfhandlungen im Ausland teilgenommen hat“.
          Er hat eben nicht geschrieben, er habe für ein anderes Land Militärdienst geleistet – der Unterschied müsste eigentlich verständlich sein.

          • Militärdienst würde schon reichen.

            • Nein, reicht nicht. Es mag sein, daß es in dem Gesetz, das noch aus Theresianischer Zeit stammt, so geschrieben wurde. Tatsache ist allerdings, daß heute amtlicherseits besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, ob jemand für ein anderes Land in Kampfhandlungen verwickelt war. Militärdienst alleine wird nicht mehr als derart gravierend angesehen, um dafür die Staatsbürgerschaft zu verlieren.

              • Danke! Das hier die Spruchpraxis abweicht, wußte ich nicht.

                • Das war schon immer so… und steht auch genauso im Gesetz. Einfach genau lesen…

                  • Also im Para 26 resp. 32 steht, auch wenn man genau liest, laut und deutlich Militärdienst, also muß es wohl eine Frage der Verfolgung und Spruchpraxis sein.

                    • „Die Staatsbürgerschaft geht verloren durch […] EINTRITT IN DEN MILITÄRDIENST EINES FREMDEN STAATES (§ 26 StbG).

                      § 32: „Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen.“

                      Bitte genau lesen und verstehen – es geht nicht um den Militärdienst, sondern um den Militärdienst FÜR EINEN FREMDEN STAAT. Ein Österreicher darf durchaus Söldner werden und im Zuge dessen für ein fremdes Land kämpfen, solange er nicht im Militär des fremden Staates ist, also direkt Militärdienst für dieses Land versieht.
                      DIe „Spruchpraxis“ (keine Ahnung woher du den Ausdruck hast) war schon immer dieselbe, genauso wie die Verfolgung

    • Das halte ich für keine gute Idee (IWÖ zur Abstimmung bei einer Wahl) warum?,
      weil es in Österreich nur rund 400.000 (grob optimistisch geschätzt) Waffeneigentümer gibt und 120.000 davon sind Jäger (die mehrheitlich immer noch die ÖVP wählen die ihnen dafür dann auf den Kopf sch……föööhnt…).
      und 300.000 Wähler sind zu wenig um ins Parlament einzuziehen.
      Um kein Missverständniss aufkommen zu lassen ich halte die IWÖ für sehr wichtig für die Waffeneigentümer in Österreich.

      • Deshalb braucht es dringend vermehrte Anstrengungen, um auch jene aufzuklären, die selbst keine Waffe besitzen.
        Vorrangiges Ziel sollte es sein, die sehr plumpe Stigmatisierung des Waffenbesitzes durch die Medien aufzudecken.
        Man braucht sich nur ein solches Video anzusehen, um zu erkennen, wie z.B. in den USA jetzt eben „gearbeitet“ wird:

        • Und zu akzeptieren, dass ein Großteil der Menschen einfach keinen Bedarf, keine Bedürfnis und keine erweiterten Assoziationen mit Waffen hat ist keine Möglichkeit?

          Man sollte froh sein, dass es so ist….

          • Die in der U6 vergewaltigten Frauen hätten sowohl einen Bedarf als auch ein Bedürfnis gehabt, eine wirkungsvolle Waffe mitzuführen.
            Laut pfeifen, singen, etc (wie in Berlin empfohlen) wirkt halt nicht.

            • Den Frauen in der U 6 hätte höchstens ein wenig Nahkampf oder ein SDS etwas genützt oder Pfefferspray – da wären zwar beide gewürzt worden, aber dafür wäre auch sonst nix mehr möglich gewesen. Wenn jemand den ersten Schlag anbringt ist eine Waffe sowas von nutzlos, dass du nur staunen kannst. Oder wenn jemand neben dir steht und plötzlich zuschlägt. Aber gut, ich schätze mal, das muss man erlebt haben um es zu glauben.
              Eine Waffe garantiert mit absoluter Sicherheit nicht, dass man nicht Opfer eines Angriffes wird oder dass man sich auch verteidigen kann.

              • werter Julius,

                ich werde jetzt sicherlich nicht in die Details gehen, doch habe ich einige solche Situationen schon hinter mir und lag nicht nach dem ersten überraschenden Schlag auf dem Boden. Wenn ich in den Situationen ein Messer oder eine Schußwaffe gehabt hätte, wäre die Sache anders ausgegangen.
                Ich hätte nur gerne die Option, mich wirkungsvoll wehren zu können, und nicht jemanden, der mir sagt, daß das ganze doch viel gefährlicher für mich sei als die ursprüngliche Vergewaltigung.
                Das Recht, zu entscheiden, ob ich mich wehren will, muß bei mir liegen.

                • Wer sagt denn das? Bitte nichts erfinden…
                  Dir ist das ÖFTERS passiert und du hattest trotzdem keinen Pfefferspray, Elektroschocker, SDS oder sonstiges bei dir?
                  werte Saskia – ich bin bezüglich deiner Schilderung etwas skeptisch. Eine Frau, der das mehrmals passiert? Die nicht spätestens nach dem zweiten Mal vorsorg? Tut mir leid, das ist ein wenig… unglaubwürdig.

                  • Pfefferspray ist in Deutschland nur zur Tierabwehr erlaubt. Wer einen Angreifer pfeffert, kann leicht wegen Körperverletzung bestraft werden, gibt genügend Urteile hierzu. Elektroschocker sind nur dann keine verbotenen Waffen (bis 5 Jahre Knast), wenn sie ein Prüfzeichen haben. Heißt: mehrere Sekunden Körperkontakt zum Angreifer. Taser sind verbotene Waffen. Teleskopschlagstock: verboten. Waffenschein (= Waffenpass) gibt es nicht für Privatpersonen. Einhandmesser verboten. Kampfmesser verboten. Tonfa: unhandlich, Führverbot (Hiebwaffe).
                    Ich habe inzwischen etwas einstecken (mein Apfelschälmesser von Benchmade). Es ist explizit zum Apfelschälen, denn Selbstverteidigung ist kein „sozial adäquater“ Zweck und führt zum Messerführverbot. Das Messer hat auch eine feststehende Klinge, damit ich den Apfel gut durchschneiden kann, sie ist 11,4 cm lang (ab 12 cm wäre es hier verboten). Keine Tanto-Klinge, das wäre Kampfmesserkennzeichen und damit verboten … keine Klinge a la Applegate Fairbairn (Dolch, verboten …). Noch Fragen ? Ach ja, wenn jemand Kampfsport gemacht hat und sich gegen einen Angreifer wehrt, wird das auch gegen das Opfer ausgelegt.

                    In Österreich führe ich unter anderem ein Applegate Fairbairn (in Deutschland verboten) und so ein paar schöne Sachen von Elishewitz, die auch in Deutschland verboten sind.

                    Wenn du das anzweifelst, dann schau mal in das deutsche Waffengesetz. Mein Sachbearbeiter hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als ich ihm sagte, daß mir in Österreich eine P229 zur SV bewilligt und eingetragen wurde (die hatte ich noch, ich hätte auch beliebiges kaufen können, so war es einfacher). Wenigstens machte er keine Probleme wegen der Exportgenehmigung.

                    Ich muß mich an die Verbote halten, da ich sonst meine berufliche (und wirtschaftliche) Existenz gefährde, während ich 4 Personen zu ernähren habe. Ich finde es vollkommen inakzeptabel, in Deutschland weitestgehend unbewaffnet und schutzlos zu sein, nur muß ich mit ständigen Razzien rechnen, da ich legal Schußwaffen und Pyrotechnik besitze und das SEK mir schon einmal frühmorgens um 7 mit über 10 Mann die Tür eingetreten und die Knarre an den Kopf gehalten hat – aufgrund einer falschen Verdächtigung in Form eines anonymen Anrufes, ich hätte Handgranaten zu Hause. Unverletzbarkeit der Wohnung gibt es hier nicht mehr.
                    Nein, da lieber amerikanische Verhältnisse. Da darf ich mich wehren, und in vielen Bundesstaaten gibt es die Castle-Doktrin.

                    • „My home is my castle“ hat zuerst einmal überhaupt nichts mit Waffen oder irgendwelcher „Doktrin“ zu tun 😉

                      Das SEK rückt nicht zum Spass aus, da muss es schon einen begründeten Verdacht oder eine entsprechende Vorgeschichte geben – sicher jedoch nicht wegen eines einzelnen, anonymen Anrufes. Da steht vorher mal die „normale“ Polizei vor der Tür. Bei uns erscheint auch ned einfach so mal die Cobra nach einer anonymen Anzeige.

                      Du weißt schon, welches Bild du lieferst, oder? SEK klopft bei dir zuhause an, schon mehrmals Überfälle – so unglücklich ist normalerweise niemand. In welchen Kreisen treibst du dich herum? Welche Vorgeschichte hast du mit der Polizei? Ohne dich zu kennen, aber ganz ohne ein besonderes Talent kommt kein Mensch so gehäuft in solche Lagen. Das, oder du bist mit abstand der vom Pech verfolgteste Mensch, von dem ich je gehört habe.

                      Welches Messer du mithast ist doch völlig egal – die Handhabung bleibt immer gleich. Apfelschälmesser, Küchenmesser…. na und? Messer bleibt Messer, solange man damit umgehen kann… keine Ahnung was da genau dein Problem ist.

                      Ich würde dir raten Selbstverteidigungskurse zu besuchen (Krav Maga etwa ist sehr praxisorientiert und ein gutes Training …) – und präventiv tätig zu werden. Sprich: Mal überprüfen, wo du herumläufst, welches Klientel sich dort aufhält, nicht alleine herumlaufen…. es gibt extrem viel, das getan werden kann, um Gefahrensituationen zu vermeiden.

                    • Antwort hier, weil es weiter unten nicht geht.
                      In Österreich rückt kein SEK auf einen anonymen Anruf hin aus. In Deutschland schon. Hier rückt das SEK ja schon aus, weil jemand mit einer Bohrmaschine in der Wohnung gesehen wurde.
                      http://www.bild.de/regional/leipzig/spezialeinsatzkommando/sek-einsatz-wegen-bohrmaschine-25853860.bild.html
                      Alle österreichischen Kollegen meines Mannes haben nur mit dem Kopf geschüttelt und konnten es nicht glauben. Ich eigentlich auch nicht, denn so etwas ist eines Rechtsstaates unwürdig.
                      Für die Geschichte gibt es übrigens Belege.

                    • OMG! Himmel, das war wahrscheinlich eine Schlagbormaschine und ein Nachbar hats für eine Waffe gehalten – und passiert ist gar nichts. NATÜRLICH schaut da die Polizei vorbei, und wenn die Vermutung ist, eine Waffe sei involviert, dann kommen halt die, die besser ausgerüstet sind…

                      Gar nichts war, keiner wurde in seinen Rechten geschädigt und absolut nichts ist passiert. Ja, Schande über die Beamten, weil sie ihren Pflichten (Gefahrenerforschung) nachgekommen sind, wirklich, dass es das in einem Rechtsstaat gibt.

                      Komm mal wieder runter…. DAS ist lächerlich, und zwar, dass man daraus so eine Post wie du macht.

                    • Wenn ich den Pfefferspray gegen einen Menschen in D verwende,der mich angreift (ohne einer Handlung von mir die gegen ihm gerichtet ist) ist es ein Tier für mich er folgt hier niedrige Instinkte oder sieht es die Deutsche Justiz anders?

              • Julius hat insofern recht dass eine Waffe helfen KANN aber leider auch eben keine Garantie bietet einen Angriff unbeschadet zu überstehen.
                Es gibt sogar bewaffnete Polizisten die dennoch ums Leben kommen oder verletzt werden im Dienst.

                Man muss es einfach realistisch betrachten und nicht sich in Sicherheit wiegen dass einem mit Waffe nichts mehr passieren kann.Kann es sehr wohl doch und die Situationen in denen man noch Gelegenheit hat sich seine Waffe in Anschlag zu bringen, sind nicht immer gegeben.

                Der Waffenglaube zur SV hier treibt manchmal absonderliche Blüten.

                Richtig ist, es ist eine Option… aber mehr auch nicht.

                Naja als Händler muss man natürlich seine Produkte hochloben, wobei ich natürlich behaupte das hier kein Händler unter uns ist….oder irre ich mich ?

                • es geht nicht um den garantierten Erfolg bei der bewaffneten SV, sondern um die Option, wählen zu können, ob man sich wirksam verteidigt oder auch nicht. Mit einem Verbot wirksamer Verteidigungsmittel fällt die Option flach und das Opfer ist zur Wehrlosigkeit verdammt.

                  • Tja, aber was genau spricht jetzt gegen einen – wie du geschrieben hast – erlaubten Elektroschocker? Und rein gar nichts wird dir passieren, wenn du einen Tierpfefferspray benutzt, um den Angriff eines Menschen abzuwehren, da keinen Blödsinn erzählen.

                    • glockzilla

                      Frage an Julius:
                      Wenn E-Schocker funktionieren, warum benutzt sie dann die Polizei nicht? Wozu dann Taser?
                      Denkanstoß: Es gab Tests im damaligen Referat IIIc. Es wurde ermittelt, daß die Wirkung zu wünschen läßt und der erforderliche Körperkontakt auch nicht das Gelbe vom Ei ist.

                      Persönliche Anmerkung:

                      Ich wünsche niemandem einem amtshandelnden Julius zu begegnen. Abgesehen von einer höchst unprofessionellen Neigung Leute ungefragt zu duzen, fällt mangelnde Empathie (Schutzfunktion?), ebenso wie eine gewisse Tendenz den eigenen Horizont als das Universum zu betrachten.
                      Im Rahmen seiner Erfahrungswelt ist er firm und präzise, aber wo es darüber hinausgeht, legt er weiterhin zwanghaft die eigenen Erfahrungswerte an. Ich glaube ich werde ihn künftig in den leeren Raum argumentieren lassen.

                    • Die Polizei auf der Straße hat keine Taser.

                      Soweit ich informiert bin, zwingt dich niemand, mit mir zu Argumentieren. Ich bin der Letzte, den ein Rückzug deiner Person stört. Ich wünsche dir alles Gute bei deinen Abenteuern in Wien. Bleib dort.

                  • Nein Saskia, wehrlos ist dennoch niemand.Richtig ist natürlich dass eine Kurzwaffe das Optimale dafür ist, aber ganz wehrlos ist niemand ohne Not, nur schlechter gerüstet.
                    Selbst eine illegale Waffe wie Elektroschocker und Tierspray wäre im Notwehrfall übrigens erlaubt, wenn man sie zufällig dabei hätte…..Ist die Abwehr berechtigt deckt ja der Notwehrparagraf dies ab.

                    Wir müssen nicht von einem Extrem ins andere verfallen.Natürlich hätte ich im Zweifel lieber eine .357 er dabei,allerdings bin ich gar nicht so scharf darauf mich in so eine Situation bringen zu lassen dass ich schießen müßte und selbst im eigenen Recht die ganze Litanei an Untersuchungen über mich ergehen lassen muss oder gar erst mal in U-Haft lande.
                    Lieber würde ich abhauen oder nicht dort hin gehen wenn ich die Wahl hätte und wenn es geht erst mal deeskalieren, wenn es geht natürlich.

                    Eine Verteidigung mit Waffe wäre das extremste aller Extreme und erst angesagt wenn gar nichts mehr geht, nicht aus Sorge um den Täter wie mir wahrscheinlich jetzt jemand unterstellt sondern weil ich keine Lust habe traumatisiert meine Tage zu verbringen und eine dicke Akte bei der Staatsanwaltschaft mit meinen Vernehmungen anzulegen.

                    Deshalb ist das Thema bewaffnete SV für mich hier deutlich überzogen und ich beschäftige mich nicht pausenlos damit ob mir einer nach dem Leben trachtet.Das würde mich doch krank machen und mein Leben versauen.
                    Wo ich wohne ist das kein Thema womit man sich beschäftigen muss. Kann sein dass es woanders brenzliger ist.
                    Wohnt ihr alle in solchen Gegenden ?

                    • Mainzer Gegend, gilt als ruhiges Pflaster: 4 Straftaten in 6 Monaten gegen mich, Aufklärungsquote 0. Da war alles bei von Sachbeschädigung (Vandalismus am Auto) über falsche Verdächtigung, besonders schwerem Diebstahl bis hin zu schwerer Körperverletzung.
                      In Frankfurt, Berlin, Hamburg sieht es noch viel übler aus.
                      Und sorry, das ist hier ein Thema.
                      Ich sehe Deinen Punkt, meine Erfahrungen sind andere. Und ich weiß seit meiner Kindheit, daß ich mich auf den Staat nicht verlassen kann (Zitat der Richter: sowas passiert doch nicht im Pfarrhaus …)
                      Da ging es um Mißhandlung und Mißbrauch.
                      Ja, ich habe ein Leben als Gewaltopfer hinter mir, und ich habe da einfach keinen Bock mehr drauf. Ich weiß nicht, was da so schwer dran zu verstehen ist.

                    • Ein Leben als Opfer von Gewalt endet nicht, indem man selbst zu Gewalt greift.
                      Normalerweise hilft es, mal zu analysieren: Sich selbst, sein eigenes Verhalten, seine Umgebung, seine sozialen Kontakte usw. .

                      So oft Opfer von Gewalt zu werden ist jedenfalls NICHT der Normalfall. Nein, nicht bei Leuten in deiner Wohngegend, nicht bei Frauen dort, nicht in deiner sozialen Schicht. Das glaube ich schlicht und einfach nicht. Selbst Leute aus Kriegszonen haben weniger Kontak mit Gewalt als du es hier darstellst.

          • Natürlich. Aber das heißt ja nicht, daß Legalwaffenbesitzer per se von Übel sind, oder? Genau das aber wird gerne von den Masenmedien unterstellt.

            • Ich muss die Kampagne der Massenmedien gegen Legalwaffenbesitzer wohl verpasst haben. Wo genau passiert denn das? Und sind das einzelne Artikel die kritisch sind – oder wirklich eine Kampagne?

              • offenkundig. Dann suche seiner einer mal nach Waffennarr auf google.

                • Google = Massenmedium? Also das ist jetzt… billig. Such doch mal nach „Mord mit Schusswaffe“ auf google. Ist das dann eine Kampagne? ^^

                  • wer die Hetze gegen Legalwaffenbesitzer in Deutschland nach Winnenden nicht mitbekommen hat, liest entweder keine Zeitung oder lebt in seinem Wolkenkuckucksheim.

                    • Ich lese tatsächlich keine Zeitungen aus Deutschland. Aber ein normal denkender Mensch wird jetzt auch nicht undbedingt erwarten, dass die Presse Waffen sonderlich in den Himmel loben wird nach so einem Vorfall – ich glaube, das sind wir uns einige…

              • Tja Julius da hast Du was verpaßt. Nach Newton haben fast alle Medien auf die „Waffennarren“ eingedroschen und dass zuviel Waffen und Sturmgewehre im Umlauf wären,und die Waffen die Ursache wären- natürlich auf die USA bezogen aber auch mit Blickrichtung D .

                Ich habe fast eine Woche lang auf SPON gegen Dummköpfe diskutiert und auch Spiegel war alles andere als neutral.
                Meine Lokalzeitung ( die alles andere als links ist ) hat eine ganze Seite darüber verschwendet warum Waffen so verwerflich sind.
                Überschrift „Waffennarren“ und so weiter…..

                Kampagne im dem Sinne war das nicht aber einhellige ,einseitige und suggestiv orientierte Meinungsmache in breiter Front.

                • Ich drücke es mal so aus: Wer ernsthaft erwartet, dass nach einem Amoklauf die öffentliche Meinung pro Waffen ist oder dass Waffen nicht als Problem wahrgenommen werden, leidet an einer schweren Form der Realitätsverweigerung und an einem echten Defizit an Empathie.

                  Waffen sind nicht der Grund für solche Taten, aber sie ermöglichen sie erst und erleichtern sie ungemein. NATÜRLICH ist der Zugang und die Verfügbarkeit für solche Menschen zu hinterfragen und wenn möglich in Zukunft zu verhindern. Dass dabei die Emotionen hochgehen sollte angesichts toter Kinder verständlich sein – himmelhergott, hier auf dieser Plattform gehen die Emotionen hoch, weil irgendwer eingebrochen hat… was jetzt ein Lercherlschaß ist im Vergleich.

                  Und wenn dann irgend ein emotionales Krüppel verlautbaren lässt, dass mehr Waffen in der Schule die Tragödie verhindern hätten können – dann muss man sich schon mal ernsthaft fragen, ob es dem noch gut geht.

                  • Ich erwarte keine pro Waffendiskussion in den Medien und nicht mal hier sondern eine sachliche Bewertung eines Sachverhaltes.

                    Es ist fast paranoid wenn die Medien über Waffennarren herziehem alds wären das Aussätzige oder Bescheuerte und drei Seiten weiter wird fröhlich über Biathlon geschrieben. Waffen sind nicht das eigentliche Problem das solltest Du auch wissen.
                    Ich gehe mit dir ja soweit mit dass wir diese Geräte nicht im Baumarkt verkaufen sollen und mehr oder weniger strenge Zugangskontrollen und Unfallverhütungsvorschriften brauchen, aber das wars dann auch mit Gemeinsamkeiten.

                    Es macht mich ebenso betroffen wenn ein Irrer Kinder abschießt aber ich bin nicht verantwortlich dafür und lasse mich auch nicht medial in Mithaftung nehmen in einer Art Sippenhaft.

                    Wenn 500 km weiter ein betrunkener BMW/Porsche/Audi Fahrer Menschen tötet bin ich nicht betroffen weil ich den gleichen BMW,gleiche Marke (nur Beispiel) besitze, verstehst Du?

                    Wenn so ein Irrer mangels Schußwaffe eine Bombe bastelt und ins Schulzimmer wirft bin ich Sylvester kein bißchen betroffen oder werde mein Chemiediplom zurückgeben und werde auch meinen Nachbarn der als Schießhauer unter Tage arbeitete nicht schräg anschauen weil er sprengen konnte.Es gibt keinen Zusammenhang.

                    Wir müssen endlich solche Ereignisse von unseren Hobby trennen und dürfen uns das nicht an die Backe kleben lassen.
                    Die NRA ist auch nicht verantwortlich woher denn ?
                    Von der Seite ist auch die Schlußfolgerung dass bewaffnete Sicherheitskräfte die Schüler schützen sollen auch nicht so verkehrt, es ist eine erste Not-Maßnahme, allerdings hätte ich etwas mehr erwartet was darüber hinaus geht.

                    • Jörg, das gibt von mir ein dickes +, und ich bin sonst wahrlich nicht immer Deiner Meinung.

                    • ich schließe mich hier an saskia an ein dickes + von mir vielleicht liest das ja noch jemand dieses forum ist ja schon ganz schön ausgelutscht

                    • Ein Großteil der Leute hier teilt zwar deine Grundsätzliche Meinung – dass solche Einzeltaten keinen Rückschluss auf die Gesamtheit der Waffenbesitzer erlauben – eine Meinung, die ich auch teile.

                      Auf der anderen Seite jedoch wird fleißig gegen Regierung, Parteien und Randgruppen gewettert, werden bedenkliche politische Meinungen vertreten, Äußerungen getätigt, die wirklich nicht gehen, verallgemeinert, Panik gesät und Leute beschimpft.

                      Sicher, deine Post ist eine, die allen hier gefallen wird, weil sie neutral und vernünftig ist und ihnen passt. Eine Rosine, die herausgepickt wird. Und wie lange wird es dauern, bis irgendwer wieder gegen den Staat, gegen Rot/Grün, gegen Ausländer, gegen Asylanten, für FPÖ/BZÖ und ähnlichen Unsinn schreiben wird? Nicht lange.

                      Du hast es selbst geschrieben – das Problem hier ist die Verknüpfung des Schützenwesens mit rechten Ideologien, gepaart mit einer Selbstgerechtigkeit und einem Anspruch auf Wahrheit, der mir persönlich einfach sehr schwer im Magen liegt. Dass das traditionsgemäß so ist, ist mir bewusst. Dass das allerdings den Anliegen von Waffenbesitzern äußerst abzüglich ist, dass das das Bild in der Öffentlichkeit von Waffenbesitzern verzerrt (ja, es gibt genug Leue, die nicht diese Ideologien vertreten und sich nicht ihre Weltsicht am Wirtshaustisch besorgen und trotzdem eine Waffe besitzen), muss auch klar sein.

          • Ja auch das muss akzeptiert werden.
            Sollte jedoch ein Mensch aus diesem „Großteil“ auf die Idee kommen, er hätte doch einen Bedarf oder ein Bedürfnis eine Waffe zu besitzen oder sein Eigentum zu nennen, so darf ihm die Gesetzgebung (eines Staates der seine Bürger frei nennen will), dass nicht verwehren noch darf er ihn schikanieren bevor er ihm in einem art „Gnadenakt“ doch eine waffe erlaubt.
            Ich setze voraus das wir hier von Unbescholtenen Bürgern sprechen…

      • Wenn das ZWR funktionieren WÜRDE wären wir wohl näher bei einer Million. 😉

        • Ich meinte natürlich alle LEGALWAFFEN-EIGENTÜMER (also die Ehrlichen… und dummen).
          Alle anderen werden sich mit dem ZWR eher wenig befassen…

  12. Vielen Dank für eure Mühe. Es hat sich wirklich gelohnt!

    Gratulation und Prosit 2013!

    Rainer

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