Insulaner/Teil 3

Vor rund einem Monat habe ich hier von den skandalösen Vorgängen rund um einen Hauseinbruch in England berichtet, ein Ehepaar das sich gegen die Verbrecher zur Wehr gesetzt hatte war prompt verhaftet worden: Insulaner. Das war natürlich falsch, die Staatsanwaltschaft hat das dann auch eingesehen und die Anklage fallengelassen: Insulaner/Teil 2. Mittlerweile hat der Prozeß gegen die Einbrecher auch schon stattgefunden, sehr erfreulich:

Die Verbrecher wurden zu vier Jahren Haft verurteilt, gut so, englische Gefängnisse sollen ja nicht wirklich die reinsten Erholungsheime sein, das hätte sich der Abschaum halt vorher überlegen sollen. Doppelt erfreulich ein Artikel dazu, den ich auf der Seite der NRA-ILA gefunden habe, hier ein Auszug:

Further vindication came September 26, when the wounded home invaders pleaded guilty to burglary and were sentenced to four years in prison. Presiding over the case was Judge Michael Pert QC, who rejected attempts by O’Gorman’s attorney to obtain leniency for his client by citing O’Gorman’s „near-death experience.“ Judge Pert remarked, „If you burgle a house in the country where the householder owns a legally held shotgun, that is the chance you take. You cannot come to court and ask for a lighter sentence because of it,“ adding, „Some might argue that being arrested and locked up for 40 hours is a trauma.“

The comments were followed by those of the head of the English judiciary, Lord Chief Justice Lord Judge, who made clear, „If your home is burgled and you’re in there, you have the right to get rid of the burglar.“ The Lord Chief Justice added, „The householder is entitled to use reasonable force to get rid of the burglar… In measuring whether the force is reasonable or not, you’re not doing a paper exercise six months later… You’ve got to put yourself in the position of the man or woman who has reacted to the presence of a burglar and has reacted with fury, with anxiety, with fear and with all the various different emotions which have been generated and has no time for calm reflection.“ And in a nod to England’s classical liberal past, the Lord Chief Justice cited Sir Edward Coke, stating, „A predecessor of mine 400 years ago… said, ‚Your home is your castle.'“

(Volle Rehabilitation folgte am 26. September als die verwundeten Verbrecher sich des Einbruchs für schuldig bekannten und zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Vorsitzender Richter war Michael Pert QC (Queen’s Counsel, Kronanwalt, Anm.), er wies Versuche von O’Gormans (einer der Täter, Anm.) Verteidiger zurück für seinen Mandanten aufgrund dessen „Nahtoderfahrung“ Milde zu erbitten. Richter Pert meinte: „Wenn man am Land in ein Haus einbricht wo der Besitzer eine legale Schußwaffe hat muß man mit diesem Risiko leben. Deswegen kann man nachher nicht vor Gericht um eine mildere Strafe bitten.“ Weiters führte Pert aus: „Manche Leute würden auch sagen, daß verhaftet und 40 Stunden lang festgehalten zu werden auch ein Trauma ist!“ (Bezieht sich auf die Überfallenen, s. 1. Link oben, Anm.)

Diesen Ausführungen folgte auch der Englische Höchstrichter, Lord Chief Justice Lord Judge (der heißt wirklich Lord Judge, recht passend, Anm.), er stellte klar: „Wenn in Ihrem Heim eingebrochen wird und Sie zu Hause sind haben Sie das Recht, den Einbrecher abzuwehren bzw. loszuwerden.“ Weiters führte der Lord Chief Justice aus: „Der Hausherr ist berechtigt, den Eindringling mit angemessenen Mitteln zu vertreiben. (…) Was angemessen ist oder nicht muß man an Ort und Stelle entscheiden, nicht ein halbes Jahr später unter akademischen Voraussetzungen. (…) Man muß sich in die Lage eines Mannes oder einer Frau versetzen, einer Person also die auf die Anwesenheit eines Einbrechers reagiert hat, und zwar mit Wut, mit Anspannung, mit Furcht und all den vielfältigen Emotionen die durch den Einbruch hervorgerufen wurden, reagiert hat, und die keine Zeit hatte das in Ruhe zu durchdenken.“ In Anlehnung an Englands historische liberale Vergangenheit zitierte der Lord Chief Justice Sir Edward Coke: „Einer meiner Vorgänger sagte vor 400 Jahren ‚Your home is your castle‘ (‚Mein Heim ist meine Burg‘)“)

Wie es scheint ist auf der Insel möglicherweise doch noch nicht alles verloren! Ganz im Gegenteil, da könnten sich unsere berobten Verbrecherversteher und Täterbegünstiger eine gehörige Scheibe abschneiden…

13 Antworten zu “Insulaner/Teil 3

  1. Pingback: Wochenrückblick 41/2012 | dagarser

  2. Puuh, und ich dachte schon, der aus geografischen Gründen zwangsläufig eingegrenzte Genpool (Verinselungseffekt) auf dem Eiland macht sich negativ bemerkbar!
    Und noch ein Gutes hat die Sache für sich bzw. für uns: Prinzipiell alles, was aus US und A an schlechten Dingen über den großen Teich schwappt, landet zuerst in England und mit einer weiteren Verzögerung dann bei uns. Dieser Trend scheint hier wohl hoffentlich gestoppt zu sein. Wenn auch in diesem speziellen Fall die US und A mal nicht schuld sind…
    Ich hoffe nur, daß genau diese „englischen“ Verhältnisse endlich auch mal ins gesamteuropäische Verständnis eingemeisselt werden!

  3. Einerseits moechte man jubeln, weil da offensichtlich ein paar britische Richter das richtige Augenmass haben.

    Andererseits: Wie hat die dortige Presse berichtet? Dies bestimmt naemlich die oeffentliche Wahrnehmung.

  4. »…da könnten sich unsere berobten Verbrecherversteher und Täterbegünstiger eine gehörige Scheibe abschneiden…«

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, warum so manche Verbrechensopfer, die das Verbrechen überlebt haben (wie auch immer! Vergewaltigung, Schießereien, Messerstechereien), vor Wut am Liebsten unsere verbrechensverstehenden Richter in Scheiben schneiden möchten!

    Im Ernst: so wie es sich derzeit unter dem Regime der verbrecherverstehenden Gutmenschen im Großteil der EUdSSR geschieht kann es nicht weitergehen. Einen »Hendldieb« genau so lange einzusperren wie einen Vergewaltiger oder Kinderschänder ist dreist. Die Relation stimmt schon lange nicht mehr.

  5. Das sind ja mal sehr positive Nachrichten aus GB.
    Ich denke die Leute haben dort langsam die Schnauze voll von kriminellen Gesöcks und wehren sich dagegen und in der Justiz spricht es sich auch anscheinend langsam herum das man mit Verbrecherkuscheln niemanden einen gefallen macht.
    Eine lobenswerte Trendwende die hoffentlich auch bald in Österreich stattfinden wird.

  6. Die Frage die sich stellt: Wie soll man sich in England, in dem der legale Waffenbesitz verboten ist ohne Waffe gegen eventuell illegal bewaffnete Einbrecher verteidigen? Und wie kam der Hausbesitzer im waffenfreien England zu einer legalen Schußwaffe?
    Irgendwie widerspricht sich die Äußerung des Höchstrichters „Your Home is your castle“ mit dem Waffenverbot in England: Eine Burg dient der Verteidigung vor Angreifern. Das Waffenverbot ist, wie wenn man in England die Bevölkerung aufrufen würde, ihre Häuser wie Burgen auszugestalten, aber auf die nötigen Verteidigungsmittel zu verzichten, ja den Haustorschlüssel möglichst frei sichtbar neben der Haustüre aufzuhängen.
    Skurill – diese Insulaner!

    • Werner, in GB sind lediglich die Kurzwaffen verboten, man bekommt leichter als in D eine Flinte oder ein Jagdgewehr, genauso wie es in Osterreich bis zu 01.10.12 war.

      Wenn sich der Überfallene mit einer Schrotflinte wehren muss ist der Schaden beim Getroffenen u.U. höher als mit nur einer Kugel.

      • Korrekt Erik, bis auf ein Detail: C- und D- Waffen bekommt man in Österreich auch nach dem 1.10.2012 relativ problemlos, nur muß man sie halt jetzt registrieren und einen Bedarf angeben (nicht nachweisen!)

  7. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.Frage mich nur was die örtliche Presse (bekanntlich nicht Zimperlich) zu diesem Urteil postet ?
    Aber das wäre wohl doch zu revulitionär,lieber ein paar Nacktfotos eines Prinzen,bringt weniger Ärger…..
    Und dann das noch :

    Sorry,musste sein 😉

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