Land der Revolverhelden?

So lautet der Titel eines KURIER-Artikels eines gewissen Nihad Amara vom 12.07.2013. Ein absolut schlechtes Machwerk, folgerichtig wurde als Artikelbild auch statt eines Revolvers der Schattenriß einer eine Pistole haltenden Hand gewählt. Revolver, Pistole, egal – Kaliber wahrscheinlich 357mm. Wäre das der einzige Kritikpunkt könnte man ja darüber hinwegsehen. Da gibt es aber noch mehr:

In besagtem Artikel geht es um die gerechtfertigten Notwehrfälle mit einer Schußwaffe in der letzten Zeit, die tendenziöse Schreibweise zeigt ganz deutlich was der Autor davon hält: Nichts!

Ein paar Auszüge:

(…) Ist es legitim, jemanden zu erschießen, um sein Eigentum zu schützen?

Die Front verläuft entlang der Waffen-Befürworter und Gegner. Publizistische Hardliner gratulieren den Schützen und freuen sich über die Todesnachrichten. Ihnen stehen jene gegenüber, die vor Selbstjustiz warnen und die fortschreitende Bewaffnung der Bevölkerung kritisieren. (…)

Natürlich ist das „legitim“! Erstens steht es außer Frage, daß Eigentum ein notwehrfähiges Gut ist (bis auf etwa den vielzitierten „Kirschendieb“), zweitens wird bei dieser Frage außer Acht gelassen daß bei etwa einem Raubüberfall immer auch das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit des Opfers (und das ist immer noch der Überfallene!) bedroht und in Gefahr ist. Da nach der „Legitimität“ zu fragen ist schon – gelinde gesagt – frivol.

„Publizistische Hardliner“ gefällt mir sehr gut! Mir fallen einige ein die damit gemeint sein könnten, ohne unbescheiden sein zu wollen zähle ich mich da auch dazu. „Jene … die vor Selbstjustiz warnen und die fortschreitende Bewaffnung der Bevölkerung kritisieren“ kenne ich auch allzu gut, das sind genau jene intellektuellen Nackerpatzerln die den Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz nicht kennen (wollen).

(…) „Es ist nicht die Lösung für ein Sicherheitsproblem, mit Privatwaffen zur Selbstverteidigung zu greifen. Für mich wäre es besorgniserregend, wenn das zu stärkeren Bewaffnung führen würde“, sagt Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, und „kein Freund des Privatwaffenbesitzes“. (…)

Wenigstens kennt der Herr Steinhauser offenbar diesen Unterschied, hätte ich ihm gar nicht zugetraut. Daß er „kein Freund des Privatwaffenbesitzes“ ist kann als bekannt vorausgesetzt werden, erstens wäre er sonst in der falschen Partei, zweitens gibt es hinreichend einschlägige Wortmeldungen bzw. Zitate von ihm. Allesamt entbehrlich. Erstaunlich ist jedoch, daß Steinhauser wenigstens ein „Sicherheitsproblem“ attestiert. Ob er jedoch die Sicherheit der gesetzestreuen Bürger oder jene der Kriminellen damit meint geht aus dem Zitat nicht hervor und sei somit dahingestellt. Ich habe da aber eine Vermutung.

Daß es auch andere Stimmen zu dieser Thematik gibt wird in dem Artikel erstaunlicherweise nicht ausgespart, die Art und Weise der Berichterstattung ist aber wieder – wie schon oben erwähnt – tendenziös:

 (…) Genau das ist aber längst passiert, zumindest, wenn man der militanten „Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht Österreich“ (IWÖ) Glauben schenkt. (…)

Na da bin ich aber baff! Was an der IWÖ „militant“ sein soll erschließt sich mir leider nicht, dabei bilde ich mir schon ein da über ein gar nicht so kleines Insiderwissen zu verfügen. Wobei: Wenn es „militant“ sein soll sich für die Wahrung eines elementaren Bürgerrechts, nämlich jenes auf Waffenbesitz, einzusetzen dann soll sich die IWÖ dieses Mäntelchen ruhig umhängen (lassen). Allemal besser man ist militant für die Bürgerrechte! Aber das verstehen die Steinhausers und Amaras dieser Welt nicht und das muß man zur Kenntnis nehmen, gefallen muß es einem nicht. Den einen braucht man ja nicht zu wählen, die Zeitung des anderen muß man nicht kaufen.

Weiter im Text:

(…) Der Staat verbietet es im Allgemeinen, jemandem zu schaden, außer, man befindet sich in einer Notlage. Doch selbst die Polizei rät davon ab, alles Mögliche auszuschöpfen. Ein allgemeiner Erklärungsversuch aus dem Innenministerium: „Ohne jemandem das Recht auf Notwehr absprechen zu wollen, warnen wir vor falsch verstandenem Heldentum“, sagt Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Es sei jedenfalls günstiger, auf Vermögen zu verzichten, als sich in Gefahr zu bringen. (…)

Eine absurde Denkweise: Warum eben nicht nur „Vermögen“ bedroht ist habe ich weiter oben schon dargelegt, jemanden der unverschuldet in eine Notwehrsituation gekommen ist und sich angemessen verteidigt auch nur in die Nähe „falsch verstandenen Heldentums“ zu rücken ist schon eine ganz besondere Chuzpe! Das sind ganz normale Bürger die ganz einfach ihr Leben und das, was sie sich geschaffen haben verteidigen wollen. Das ist ihr gutes Recht, ich glaube nicht daß man sich nach erfolgreicher Selbstverteidigung „heldenhaft“ fühlt. Obwohl man vielleicht so gehandelt hat.

Zum Schluß kommt nocheinmal der Herr Steinhauser zu Wort:

Albert Steinhauser hält solche vereinfachten Darstellungen für problematisch. „Man sollte gut aufpassen, dass kein Klima entsteht, in dem solche Fälle als normal angesehen werden.“

Der Schlußsatz eines Artikels ist immer wichtig, er ist eine Zusammenfassung des Geschriebenen, er ist in der Regel das was „hängenbleibt“. Von daher ist es wohl kein Zufall daß just ein Gegner der Notwehr und des Waffenbesitzes hier zu Wort kommt.

Hier aber schreibe ich den Schlußsatz, gleichsam dem Herrn Steinhauser ins Stammbuch: Man hätte beizeiten aufpassen müssen daß kein Klima entsteht, in dem solche Fälle notwendig geworden sind! Das wurde versäumt (auch und nicht zuletzt von den „Grünen“), jetzt wird herumgejammert weil die Scherben einer verfehlten Politik von anderen zusammengekehrt werden müssen. So weit hätte es nicht kommen brauchen.

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45 Antworten zu “Land der Revolverhelden?

  1. Ähm Sorry wenn ich da jetzt mit etwas völlig anderem in die Diskusion platze aber vielleicht könnte mir jemand eine Stichhaltige Antwort geben.

    Es läuft doch jetzt diese Zentral Registrierung auch für Gewehre (wurde im Beitrag erwähnt).
    Ich besitze ein Vorderlader Steinschlossgewehr mit Gezogenem Lauf (ein Nachbau von Pedersoli, einer Waffe wie sie etwa 1780 gebaut wurde das Gewehr hat eine Produktionsnummer und ein Italienisches Beschusszeichen.)
    muss ich diese bis 30 Juni 2014 Registriert haben?
    Ich habe wegen diesem Thema bei 4 Waffenhändlern Nachgefragt und 4 verschiedene zum teil wiedersprüchliche Antworten bekommen…
    Einer meinte: wenn ich sie vor dem 1. Oktober 2012 gekauft habe, dann muss ich sie nicht Registrieren aber ich darf.
    Einer meinte: auf jeden fall da die Waffen anscheinend einen gezogenen Lauf aufweist.
    Einer meinte: Nein ist nichts notwendig zur Zeit
    Und der letzte meine: muss ich vorerst nichts machen, sollte ich aber damit es dann später keine Probleme gibt wenn ich damit auf einen Schießstand fahre und von der Polizei kontrolliert würde weil die sich wiederum wegen dem gezogenen Lauf uneinig sein könnten…
    Kann mir hier jemand vielleicht eine Info geben wie es denn jetzt wirklich ist?
    vielen dank im Voraus

    • Wenn gezogener Lauf gem. § 30 WaffG eine Schußwaffe der Kategorie C, somit sowohl Altbestand als auch Neuerwerb registrierungspflichtig. Bei Altbestand o.g. Frist, bei Neuerwerbung binnen 6 Wochen bei einem dazu ermächtigten Gewerbetreibenden.

      Die Waffenhändler die anderes behaupten würden mich interessieren, gerne auch unter office[at]dagarser.at!

      • Ich gebe keine Daten von Dritten weiter

        Bin jetzt nochmal samt Waffe zu einem weiteren Waffenhändler (jetzt hab ich in meiner umgebung dann alle durch) gefahren, um endgültig die Kategorie festzustellen.
        Dort erklärte mir der Büchsenmacher das er dem ersten Anschein nach die Waffe unter §45 fallen würde, da Sie EINSCHÜSSIG ist ein VORDERLADER und eine STEINSCHLOSSZÜNDUNG hat.
        Er meinte aber auch bezüglich dem gezogenen Lauf er werde sich mit seinem Rechtlichen Berater kurzschliessen und mich dann nochmal Kontaktieren.
        Das ist unter anderem auch deswegen sehr interessant zu wissen weil ich sie verkaufen möchte und natürlich wissen möchte welche Gesetzlichen Rahmenbedingungen hier bestehen (da ich ja keine Meldung habe)
        Beim Kauf vor etwa 6 Jahren war keine Meldung notwendig bekam damals vom Händler nur eine normale Rechnung.

  2. Ich glaube, da war einer auf Erntehilfe bei den „Fortschrittlichen“!

  3. Salzkammergutler

    Das Thema Notwehr ist immer eine Frage der Situation und der Grenzen.

    Ja, Notwehr gibt es, muss es geben. Wenn es um lebensbedrohliche Situationen geht, steht sie außer Frage – tödliche Gewalt ist gerechtfertigt.

    Aber wo ist die Grenze? Der Gesetzgeber ist sich dieses Dilemmas bewusst und hat es auch im Gesetzestext verarbeitet – die angewandten Mittel und deren Folgen für den Täter (!) dürfen nicht außer Verhältnis zum zu erwartenden Schaden stehen.

    Ich denke wir sind uns einig, dass das Leben das höchste und wertvollste Gut ist, das es gibt. Wenn das eigene Leben bedroht ist – ja, tödliche Gewalt ist ok. Aber: Wenn Besitz bedroht ist? Wie wie lange darf/kann/muss man warten, bis man zur potentiell tödlichen Notwehr greift? Wegen einem Geldwert von vielleicht ein paar tausend Euro?

    Die Fragen und Kritiken die im Beitrag vom Garser so kritisiert werden, sind berechtigt. Sicher, das muss man nicht verstehen, vor allem dann nicht, wenn man an anderen Standpunkten sowieso aus Prinzip nicht interessiert ist. Auch wenn man dann das Gegenteil behauptet 😀

    • Aber wo ist die Grenze? Der Gesetzgeber ist sich dieses Dilemmas bewusst und hat es auch im Gesetzestext verarbeitet – die angewandten Mittel und deren Folgen für den Täter (!) dürfen nicht außer Verhältnis zum zu erwartenden Schaden stehen.

      Das mit dem „Verhältnis“ ist interessant. Wo steht das bitte? Im § 3 StGB jedenfalls nicht, ich dachte immer das sei der relevante Paragraph.
      (Nachlesen kann man das übrigens hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 .Schadet vielleicht nicht.)

      • Salzkammergutler

        Das müsste eigentlich selbsterklärend und leicht verständlich sein wenn man sinnerfassend lesen kann. Hier jedenfalls für Sie, direkt aus ihrem Link heraus:

        „Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.“

        • „Angemessen“ oder eben „unangemessen“. Steht doch eh auf Deutsch dort. Die „Verhältnismäßigkeit“ steht nirgends, höchstens in schlecht recherchierten Zeitungsartikeln die dann gerne nachgeplappert werden.

          • Salzkammergutler

            Stören Sie sich daran, dass das Wort nicht drinnensteht? Dass Sinn und Konnotation jedoch dieselbe ist, ist ihnen bewusst, oder?

            Jedenfalls wurde auf der Uni von Verhätnismäßigkeit in diesem Zusammenhang geredet – eine der ersten Strafrechtsvorlesungen. Aber was wissen die schon im Vergleich zu Ihnen? 😀

            Es ist für einen Laien schon mal sehr vorbildlich sich einlesen zu wollen – aber wenn Sie sich auf das Vorhandensein dieses Wortes verbeißen… zeugt das von einer gewissen Hilflosigkeit

            Sie können das ja auch mit einem Juristen besprechen – aber bitte einem ordentlichen, nicht mit dem Notar 😉 Der Würde einem Freund natürlich nie in den Rücken fallen

            • Natürlich läuft es letztlich de facto auf „Verhältnismäßigkeit“ hinaus, das ist schon klar. Deutsch ist eine sehr klare Sprache, ich bevorzuge in diesem Zusammenhang halt „Angemessenheit“ (oder ggf. „Unangemessenheit“), wenn der Gesetzgeber diese Formulierung gewählt hat – umso besser.
              Zudem: Wenn man gezwungen ist zur Notwehr zu schreiten gibt es in der Nachbetrachtung nur zwei Möglichkeiten: „angemessen“ oder „unangemessen“, „verhältnismäßig“ gibt es eben nicht. „Ja“ oder „Nein“, keine „Grauzone“.
              Aber ich nehme zur Kenntnis daß Semantik nicht jedermanns Sache ist.

              • Salzkammergutler

                Auf dieser Erkenntnis können Sie aufbauen und sich bessern 😉

                Sie als großer Semantiker erkennen natürlich auch, dass man ohne Sinnverlust oder Änderung der Konnotation auch „verhältnismäßig“ oder „unverhältnismäßig“ verwenden kann – es ist schnurzegal, welche Begrifflichkeiten verwendet werden, da sich am Sinn nichts ändert.

                Kleingeister versteifen sich auf Begrifflichkeiten – und zwar dann, wenn sie sonst nicht wirklich etwas zu sagen haben. Dass in der Notwehr Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle spielt steht außer Frage. Das habe ich Ihnen anhand Ihres eigenen Links gezeigt. Wenn Ihnen „Verhältnismäßigkeit“ als Begriff nicht schmeckt, setzen sie „angemessen“ oder „unangemessen“ ein – wissen Sie was? Es änderte nichts, absolut gar nichts an der Richtigkeit meines Beitrages. Welche Begrifflicheiten verwendet werden ist ohne Bedeutung – am Sinn ändert sich nichts.

                Sie haben Recht – Semantik ist nicht jedermanns Sache. Ihre wirklich nicht.

                • Sie beginnen mich zu langweilen.

                • Der Begriff der Verhältnismäßigkeit taucht im deutschen Notwehrparagraphen (32StGB) auf. Im österreichischen kann Gewaltanwendung gegen materiellen Verlust durchaus angemessen sein.
                  (Eigentlich nach den Buchstaben des Gesetzes auch in Deutschland, in der Realität sieht es anders aus.)
                  Hier können in Österreich zB Punkte wie Garantenpflicht oder existenzbedrohender Verlust ins Spiel kommen.
                  Nun sind Sie, lieber Salzkammergutler, nach meiner Einschätzung, ein dialektisch guter, trainierter Diskutant.
                  Der Schönheitsfehler in Irer Denke ist: im KURIER Artikel geht es um Raubdelikte, dh eine Bedrohung gegen Gesundheit oder Leben ist bereits vorhanden, egal ob real oder putativ. Des Weiteren wird wenn NUR ein Einbruch vorliegt und der Täter vom bewaffneten Eigentümer gestellt wird meistens GARNIX passieren. Außer der Täter wendet sich gegen den Eigentümer und dann sind wir schon wieder mitten im Dreier.

                  • Salzkammergutler

                    Man beachte bitte meinen Hinweis zu Beginn auf Situation und Grenzen – dann erledigt sich Ihr Einwand bezüglich meiner Denkweise und des Bezuges auf den Kurier – Artikel von selbst.

                    Natürlich muss die jeweilige Situation beurteilt werden, eine allgemeine, immer gültige Beurteilung kann es nicht geben. Aber es gibt Richtlinien, nach denen Notwehrsituationen beurteilt werden sollen, Betrachtungsweisen, die eingebracht werden müssen.

                    Die Betrachtung und Beurteilung solcher Situationen erfolgt ex ante und hier gilt es einzuschätzen, was eben in dieser Situation DAMALS für einen normal denkenden und normal sozialisierten Menschen absehbar und vor allem einforderbar war.

                    Es gibt ja genug die mit der Einstellung „wenn da einer reinkommt, dann puste ich ihn weg!“ daherkommen, damit hausieren gehen – ohne sich bewusst zu sein, dass sie damit in einer wirklichen Notwehrsituation in Teufels Küche kommen können – immer in der idiotischen Annahme, dass mit „Notwehr!“ alles gerechtfertigt ist, was in so einer Situation geschieht.

                    Man nehme hier einfach einige User hier, die so vollmundig und in verblendeter Selbstgerechtigkeit schon mal die Folgen für Einbrecher ankündigen – wenn die das wirklich so durchziehen, zerpflückt jeder Staatsanwalt diese Herrschaften in der Luft… hier wird von Vorsatz auszugehen sein, weil diese Leute schon lange im Voraus beschreiben, was sie machen werden wenn es so weit ist.

                    Vielleicht auch eine Intelligenzfrage?

              • Sehr geehrter dagarser:
                Kann es sein, dass Julius und/oder Jörg in der Person von S. wieder am Tagesgeschehen teilnehmen?

                • Glaube ich nicht. Sicher sind das aber „Geschwister im (Un)Geiste“.

                  „Julius“ und „Jörg“ waren jedenfalls anders verhaltensoriginell.

                • Jetzt ist es passiert und ich habe die Milch in der Nase und am Pad…..
                  Vor Kurzem habe ich diese Frage im Forum gestellt. Aber der Salzkammergutler beleidigt subtiler.

                  • Ja glockzilla, einfach deshalb, (beleidigt subtiler) weil er einen schlechten Stil gewählt hat. So ergänzt der der Gedanke des unbekannten Verfassers
                    -Der Stil ist die Handschrift des Geistes- gut die erkannte Verhaltensoriginalität von S.

                    • bla bla bla der eine verschluckt sich mit der milch, wein oder bier wären viel besser, der andere ist ein unsagbarer klugscheisser. bei diesem seitenweise geschriebenen schwachsinn kommt doch wirklich nichts raus. wir wissen doch alle, dass die medien (links-grünes gesindel) manipulieren und die unwahrheit berichten. sie sind alle gekauft und bestochen. einer der wenigen vorteile „unserer“ zeit ist, sich im internet schlau zu machen und sich selbst ein bild zu machen. ist möglich, man kann auf alles zugreifen, auch was der sogenannte demokratische staat zensuriert. „reden wir halt darüber“ kann ich nicht mehr hören. wir brauchen klare linien, der mensch braucht das scheinbar. die zeit in der wir leben zeigt das eindeutig. eine zeit ohne werte, tradition und familiäre zusammenhänge geht dem bach runter, es wird nicht mehr lange dauern.

            • Dr.Friedrich Frühwald

              Werter Salzkammergutler!
              „Angemessen“ heißt z.B., daß die Reaktion der Aktion entspricht, daß die Gegenleistung der Leistung entspricht, daß der Anzug dem Körper des Trägers entspricht (weil der Schneider vorher Maß genommen, also angemessen hat) etc. Angemessenheit ist also ein genau definierter Begriff.
              Anders verhält es sich mit der Verhältnismäßigkeit:
              Es kann etwas verhältnismäßig gut oder verhältnismäßig schlecht sein, das Verhältnis kann angemessen oder auch nicht angemessen sein – mit anderen Worten: die Verhältnismäßigkeit per se ist ein wertneutraler Begriff, der erst durch nähere Beschreibung – wie etwa „angemessenes“ oder „unangemessenes“ Verhältnis – einen konkreten Inhalt, eine Wertigkeit erhält.
              Sollte auf der UNI tatsächlich jemand im Zusammenhang mit Notwehr von (nur) Verhältnismäßigkeit gesprochen haben, kann es sich bestenfalls um den Portier – nach dem 10. Bier – gehandelt haben, oder Sie haben einfach nicht richtig aufgepaßt..

              • Salzkammergutler

                Überschrift: „Verhältnismäßigkeit“. Unterpunkt: Was ist „verhältnismäßig“. Ich habe geschrieben, dass es um Verhältnismäßigkeit geht, nicht mehr nicht weniger, Herr Doktor…

                • Dr.Friedrich Frühwald

                  Werter Salzkammergutler!
                  Die Notwehrhandlung und deren Folgen stehen IMMER in irgendeinem Verhältnis zur Tat des Angreifers und der damit drohenden Rechtsgutverletzung. Die Frage ist nur: in welchem?
                  Stehen sie in einem ausgewogenen Verhältnis, wird die Notwehrhandlung wohl als angemessen beurteilt werden können, wenn nicht, dann eben als unangemessen.
                  Die Notwehrhandlung kann also verhältnismäßig richtig oder verhältnismäßig falsch sein.
                  Das hat mit Beziehungen, Verhältnissen, Relationen betr. einen konkreten Sachverhalt zu tun, hingegen nichts mit „gut“ oder „schlecht“.
                  Verwenden Sie versuchsweise statt „verhältnismäßig“ die Wendung: „gemessen an den (tatsächlichen) Verhältnissen“ und Sie wissen, was ich meine.

                  • Salzkammergutler

                    Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

                    Wie das Verhältnis ausschauen soll wird, denke zumindest ich, ganz gut beschrieben.

                    • Der Jammer bei den Nichtjuristen wie der Salkammergutler einer ist, besteht darin, daß sie dann wenn sie nicht mehr weiterwissen, immer mit Ausnahmeregelungen daherkommen und daraus allgemeine Ableitungen vornehmen wollen. (geringer Nachteil zB.).

                    • Salzkammergutler

                      Das steht direkt im Notwehrparagrafen drinnen, Herr Notar.

  4. Besitz und Vermögen würde ich zugunsten des eigenen Lebens
    geringer einschätzen. Da gebe ich den Empfehlungen der Polizei teilweise recht.

    Aber … was ist mit meiner Würde? In der Erklärung der Menschenrechte steht wörtlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar„! Ich soll also meine Würde aufgeben, mein Selbstbestimmungsrecht über mein Eigentum und mich jemandem unterwerfen, der meine unveräußerlichen Menschenrechte nicht achtet?

    Was so eine Haltung in der Psyche eines Menschen anrichtet, kann man sich denken. Ducken gegenüber unrechtmäßiger Gewalt macht aus einem Bürger einen Untertanen und aus einem friedlichen, gesetzestreuen Menschen ein Opfer. Nicht mal Gandhi hat von seinen Anhängern erwartet, daß sie sich gegen unrechtmäßige Gewalt nicht wehren dürfen. Im Gegenteil:

    … He who cannot protect himself or his nearest and dearest or their honour by non-violently facing death may and ought to do so by violently dealing with the oppressor. He who can do neither of the two is a burden. He has no business to be the head of a family. He must either hide himself, or must rest content to live for ever in helplessness and be prepared to crawl like a worm at the bidding of a bully …

    [When violence] is offered in self-defence or for the defence of the defenceless, it is an act of bravery far better than cowardly submission.”

    Gandhi sollte man lesen …

    Und was Würde und Selbstachtung angeht, da bin ich noch dabei, diesen Text zu übersetzen:
    http://www.catb.org/~esr/guns/cowards.html

    Wer des englischen mächtig ist, dem empfehle ich diesen Text. Der ist zwar von 1993, hat aber nichts von seiner Aktualität verloren.

    • Salzkammergutler

      Sie haben das mit der Unantastbarkeit der Würde nicht wirklich verstanden – da geht es um etwas ganz anderes 😉

      • Unterhalten Sie sich mal mit einem Anwalt, der sich auf Menschen- und Bürgerrechte spezialisiert hat. Sie werden sich wundern, was man aus der Menschenrechtserklärung alles ableiten kann …

        • Als Deutscher kannst Du dich da schon bei Art 1 GG bedienen. Eigentlich großteils ein tolles Werk, aber schwer mißbraucht und ich möchte nicht wissen was los wäre, würden sich zu viele auf Art. 20 besinnen..

  5. Vor einiger Zeit kannte der Herr Steinhauser im ORF Interview den Unterschied noch nicht. (Wahrscheinlicher ist, daher ihn nicht kennen wollte)
    Übrigens Rainer, Du hast vergessen, „der Motorblöcke zertrümmert und Elefanten stoppt. „

  6. Lieber Herr Hellmuth, ob man ein Kaliber 357 Millimeter (!) tatsächlich aus der Hand schießen sollte…? 🙂

  7. Sollte man tatsächlich ein Kaliber 357 Millimeter (!) aus der Hand schießen? 🙂

  8. Na, dieser Jihad Amara hat nicht nur vermutlich, sondern von nichts eine Ahnung und schreibt einfach für die Politiker seiner Abhängigkeit.

    Zum Thema .357

    Ich empfehle zur Selbstverteidigung einen Colt Python und oder auch eine Glock im Cal. .357 SIG.
    Der Python Revolver ist der klassische Colt und die Glock etwas für Patrioten.
    Dem Amara und Steinhäusel empfehle ich, die Polizei rechtzeitig anzurufen!

    • Da wäre ich vorsichtig. Das Teil aus Hartford ist einer der fragileren Trommler. Nehmen Sie lieber einen gebrauchten Ruger und investieren Sie das gesparte Geld in Trainingsmunition.
      Auch die Vorteile der .357 SIG gegenüber der 9×19 erschließen sich mir nicht ganz, außer Sie sind vieleicht Jäger.
      Wer mag soll gerne die „Carry Gun Hitliste“ aus meinem Tresor kritisieren.
      1) Glock19 + GTL 10
      2) MR 73. 4″
      3) H&K P 7

      Ach ja und für hohe christliche Feiertage 😀 ist da noch ein 3″ .44er. Der Rest ist für Sport.

  9. Anscheinend ist es aber für den Herrn Amara und seinesgleichen legitim Überfälle durchzuführen, diese Vermutung läßt doch der Umkehrschluß zu! Da kann ich nur sagen: „…mir kommt das Kotzen!!!“
    Übrigens habe ich gar nicht gewußt, daß ich bei einer militanten Organisation Mitglied bin! Das kann mich doch nur mit Stolz erfüllen!

  10. Also, mein Leserbrief an den Hrn.Amara geht morgen raus.
    grüsse
    sousek

  11. Liebe Freunde !
    Bei dem Schattenriss handelt es sich tatsächlich um eine Beretta 92F 9mm Parabellum. Alles klar?

  12. IWÖ militant?, na wenn man da schon so erwähnt wird…..
    Verzicht auf Vermögen….
    Ja diese Gutmenschendenke wird unseren Gesellschaften das Genick brechen wenn wir uns wie die wehrlosen Schafe beklauen und abmurksen lassen während Grüne in der Panzerlimo und Personenschutz fröhlich ihre Diäten genießen.

    Gruß Michael

  13. Ganz kurz zum 1. Absatz
    Kaliberggröße 357 mm völlig falsch
    Richtig: .357 Magnum,
    Durchmesser des Geschosses: o,357 Zoll

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