Ein großer Coup

Ein großer Coup ist der Polizei im deutschen Landkreis Passau gelungen, vor so viel investigativer Professionalität und beharrlichem Ermittlungseifer kann man wirklich nur noch den Hut ziehen!

Was ist geschehen? Eine 48jährige Frau hat auf Facebook ein Foto von sich mit einer Waffe gepostet – und zwar ohne im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde zu sein! Das kann’s natürlich nicht geben, also sind die wackeren Ordnungshüter gleich darangegangen diesen rechtsstaaterschütternden „Fall“ zu lösen, das war umso dringlicher als gegen den Lebensgefährten der Frau noch dazu ein Waffenverbot besteht!

Also wurde bei dem Paar folgerichtig eine Hausdurchsuchung durchgeführt und was dabei zu Tage kam läßt dem mediengebildeten Durchschnittsbürger die Haare zu Berge stehen und das Blut in den Adern gefrieren: Es wurden nämlich nicht nur ein „Gasrevolver“, sondern zudem noch ein „Luftgewehr“ und gleich mehrere „Anscheinswaffen“ sichergestellt – ein bahnbrechender Erfolg für die innere Sicherheit in unserem ohnehin schon schwer gebeutelten Nachbarland!

Ein Gaspumperer, eine Luftdruckquetsch’n und ein paar Softair-Spielzeuge, wie es scheint wurde die Bundesrepublik in letzter Sekunde vor einer beispiellosen Terrorwelle gerettet. Daß die Frau und ihren Lebensgefährten nun ein „Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz“ erwartet ist hingegen schon fast eine Antiklimax – umgehende Verbrennung auf dem Scheiterhaufen wäre da doch viel angebrachter! (Quelle: Passauer Neue Presse)

Spaß beiseite, es ist doch wirklich unglaublich, wie und wegen welchem (pardon) Scheiß hier Bürger drangsaliert werden und Steuergeld zum Fenster hinausgeschmissen wird. Wenn man glaubt daß es nicht mehr blöder kommen kann, dann tritt der deutsche Michel in Erscheinung!

Aus Anlaß dieser Geschichte bin ich jedenfalls gleich in mich gegangen und habe überlegt ob es nicht von mir auch Fotos mit Waffe gibt und bin draufgekommen daß es doch einige sind, mindestens eines sogar bei Facebook:

Facebook-Foto

Schlimm, nicht nur eine genehmigungspflichtige Schußwaffe, sondern noch dazu ganz böse in Camouflage-Optik. Bevor sich aber jemand ins enge Höschen macht und mir schreckensbleich die Polizei auf den Hals hetzt ein paar Worte dazu:

  1. Die Waffe gehört nicht mir, ein Freund hatte sie damals auf dem Schießstand dabei und ich habe nur damit hantiert. Ist in Österreich durch § 14 WaffG gedeckt.
  2. Nachdem ich Inhaber eines Waffenpasses bin könnte ich mir diese Waffe aber jederzeit zulegen, ich müßte halt zuerst eine andere genehmigungspflichtige Schußwaffe verkaufen.
  3. Wenn ich illegale Waffen hätte wäre ich nicht so blöd, damit im Internet zu posieren.

Trotzdem werde ich das nächste mal ein mulmiges Gefühl haben wenn ich nach Passau komme…

55 Antworten zu “Ein großer Coup

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  3. MountainGun45LC

    Die größten Verbrechen mit Waffengewalt sind doch bis jetzt immer vom deutschen Staat selbst begangen worden, durch Militär und gerade Polizei.
    Die Weltkriege! Speziell der WK II.
    Aber selbst das RWG v. 38 des Verbrechers Hitler, daß in modifizierter
    Form als BWG bis 1972 existierte räumte dem Bürger viel mehr Rechte ein, als das heutige „Waffengesetz“.
    Das sagt doch alles aus!
    Verbote, sinnlose Verordnungen, siehe Einhand-Taschenmesser usw.
    Ein Messer ist ein Messer! Nicht mehr und nicht weniger.
    Ein Schreckschuss-Pistölchen, z.B. Röhm RG3 ohne PTB ist WBK-Pflichtig.
    Das absolut baugleiche Modell 1 Jahr später mit PTB nicht.
    Der Besitz des Oberen eine Straftat (mit Vorstrafe wegen verbotenen Waffenbesitzes)
    Die PTB-gestempelte absolut frei. Und so geht es munter weiter.im WG.
    Schwachsinn am laufenden Meter, der anständige Leute aus Unwissenheit zu Vorbestraften macht.
    Kehrt zum alten BWG zurück, das existiert schon (!) und eliminiert diesen
    ganzen Müll verquaster und von unausgegorenen Fehlern nur so wimmelnden Gehirnfürzen, die ein WG sein sollen. 😦

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  5. wegen diesem Foto wurden ebenfalls kriminalpolizeiliche Untersuchungen gegen mich veranlasst. (Link in Adressleiste des Browers kopieren)

  6. Die Frage bleibt offen, ob das, was uns die Polizei so von ihren Präventionsmaßnahmen erzählt, wirklich Einfluss auf die Verbrechen hat. Das bezweifel ich stark!

    Seit über 400 Jahren zeigt die Statistik bei Gewaltverbrechen immer wieder die gleichen absoluten Zahlen (mit gleichbleibenden Trend, in den Industriestaaten nach unten).

    Dabei gibt es auch keine Abweichungen bei neuen Präventionsgesetzen. Das einzige, was sich danach ändert, ist die Anzahl der Verstöße gegen das neue Gesetz = Papercrime!

    Es stellt sich daher die Frage, ob ohne diese ganzen dummen Gesetze inkl. der Verfolgung von Papercrimes nicht viel mehr Zeit wär, das organisierte Verbrechen stärker zu verfolgen.

    • Due Frage ist ganz leicht zu beantworten: Ja, natürlich! Aber bei den Beamten sind die Papercrimes sehr beliebt: Sie machen wenig Arbeit und die Betroffenen sind brav und wehren sich nicht.
      Es ist leicher eine Radarstrafe zu verhängen, als einen flüchtigen Bankräuber zu verfolgen.

      • Ich habe im aktuellen ef-Magazin einen sehr interessanten Artikel über das dezentralistische Mittelalter gelesen. Dort wurde nach Gewohnheitsrecht geurteilt. Gewohnheitsrecht ist – im Gegensatz zum geschriebenen Recht – ein Recht, welches alt ist, sich somit bewährt hat und jeder Bürger kennt.

        Interessant war für mich, dass der Richter das Gewohnheitsrecht des Verdächtigen beachten musste, nicht das Gewohnheitsrecht, das am Tatort vorherrschte. Und diese Rechtsprechung sehe ich in Europa auch, aber NUR, wenn es sich um einen Verdächtigen handelt, der immigriert ist. Von Bio-Europäern wird jedoch verlangt, Gesetze zu beachten, die niemand kennt.

        Ich war z.B. sehr erschrocken als ich mir das aktuelle Hundegesetz von 2004 in Berlin anschaute. Das ist ebenso fürchterlich wie das Waffengesetz. Zum Glück gibt es kaum einen Polizisten, der Verstöße dagegen strafrechtlich verfolgt. Die kämen vor Arbeit sonst um.

        Schaut euch mal §8 Zuverlässigkeit für Hundehalter an. Laut Gesetz müssten mit größter Wahrscheinlichkeit 20% der Hundehalter ihren Hund abgeben. Dumm nur, dass 30% der „gefärhlichen“ berliner Hunde gar nicht beim Finanzamt registriert sind. Auch fehlt bei der Einordnung der Gefährlichkeit wissenschaftliche Expertisen und Daten. In Berlin sind Dackel und Schäferhunde diejenigen mit den meisten Beissattacken. Die gelten jedoch als ungefährlich.

        http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHundeG%2Fcont%2FBlnHundeG.inh.htm

        Das Gesetz ist absolut hirnrissig und wird gerade überarbeitet. Während die Grünen für Sachkundeprüfungen sind (noch mehr Auflagen), versucht der neue Senator, der kein Berufspolitiker ist, es zu vereinfachen.

        Hier ein schönes Interview mit einem Juristen:

        Hounds & People: Benötigen wir in Deutschland Hundegesetze und Verordnungen?

        Lars-Jürgen Weidemann: Eigentlich nicht. In den meisten Bundesländern hat es jahrzehntelang keine entsprechenden Regelungen gegeben, ohne dass sie gefehlt hätten. Wenn ein Hund damals als bissig aufgefallen ist konnte ihm auf Grundlage des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts auch schon ohne weiteres ein Leinen und Maulkorbzwang verpasst werden. Auch alle anderen Maßnahmen, die heute in speziellen Hundegesetzten vorgesehen sind, konnten immer schon nach den Polizeigesetzen der Länder angeordnet werden.

        http://www.houndsandpeople.com/de/magazin/recht-verordnungen/brauchen-wir-hundegesetzte-und-verordnungen/

    • Salzkammergutler

      Gesetze müssen überwacht und durchgesetzt werden, soweit müssten mir eigentlich alle zustimmen.

      Dass sich Gesetze in einem komplexen Staat nicht lediglich auf Strafbestände beschränken können, müsste eigentlich auch klar sein. zakrajsek als lebenslanger Notar wird das bestätigen.

      Und 30 000 Polizisten die nur organisiertes Verbrechen verfolgen? Da braucht man nich so viele – sollte man Ihrer Meinung nach dann die Zahl der Polizisten weiter verringern? Nicht meine Meinung, ich denke auch nicht, dass da viele glücklich damit sein würden.

      Schlagen Sie vor, alle „Papercrimes“ abzuschaffen? Keine Falschparker mehr, keine Lärmerregungen, keine Verstöße gegen Jugendschutzgesetze, keine Kontrolle der Gewerbebestimmungen usw. . Ich glaube nicht, dass das alles so einfach ist.

      • Es hat wirklich wenig Sinn mit diesem Menschen zu diskutieren und ihm zu erklären, welche Gesetze es gibt. Für einen, der sich auskennt ist es einfach, für einen, der keine Ahnung hat – oder zumindest so tut – eben nicht.

      • Die Behauptung, wir bräuchten Papercrimes, weil sonst die Polizisten arbeitslos wären, ist hirnrissig.

        Nein, wir brauchen Polizisten, um Straftaten zu verfolgen wie Einbruch/Diebstahl, körperliche Gewalt, Drohungen, Betrug etc.

        Wir brauchen keine Polizisten, die Papercrimes verfolgen, die keine Prävention schaffen, sondern nur einen riesigen Justizapparat mit Arbeit beliefern.

        Die meisten Regeln könnten abgeschafft werden, da die meisten Menschen versuchen, mit ihren Nachbarn und der Gesellschaft klar zu kommen. Ist jemand nicht kompromissbereit, geht der Kontrahent eh zu Polizei und erstattet eine Anzeige oder er nimmt einen Rechtsanwalt. Und DANN kann ja die Polizei ermitteln, dann kommt es hoffentlich erst zu einem Schlichtungsversuch, bevor ein Gericht damit belästigt wird.

        Es gibt mittlerweile viele Juristen, die die Menge der Gesetze beklagen, da jedesmal, wenn einer sich unsolidarisch verhält, gleich das gesamte Volk mit einem neuen Paragrafen belästigt wird.

        M.E. ist das BGB und StGB völlig ausreichend, um fast alle Differenzen zwischen den Menschen juristisch zu klären. Dann gäbe es auch keine gewieften Anwälte mehr, die mittels Verfahrensfehler einen Freispruch rausholen, denn dann würde der gesunde Menschenverstand wieder zählen und nicht die Paragrafenkenntnisse der Betrüger, die sich Gesetzeslücken zu Nutze machen.

        Was ist schon dabei, wenn man nachts bei Rot über eine Ampel geht oder fährt, wenn man der Einzige auf der Straße ist? Wenn man das bei hohem Fahraufkommen macht und einen Unfall baut, ist man entweder tot, verletzt oder die Versicherung übernimmt den Schaden nicht. D.h. man würde es auch ohne ein Gesetz nicht machen.

        Es gibt ein englisches Dorf, wo testweise alle Ampeln abgeschaltet wurden. Die Leute nahmen mehr Rücksicht, der Verkehr wurde flüssiger. Man sparte 50% Zeit, hatte nicht mehr Unfälle als vorher und daher wurde der Testbetrieb zum Dauerbetrieb. Nur für die Blinden musste man sich etwas neues einfallen lassen.

        Ich bin fest der Meinung, dass die Menschen miteinander besser klar kämen, wenn es weniger Gesetze, dafür mehr Eigenverantwortung gäbe.

        • Salzkammergutler

          Diese Behauptung habe ich auch an keiner Stelle aufgestellt – das ist ihre fehlerhafte Interpretation.

          Sie missverstehen die Stellung der Polizei in Österreich – die Polizei ist ein Organ der Behörde und arbeitet für diese.

          Das Ampel – Beispiel ist ja ganz nett – nur leider haben Sie da irgendwie übersehen, dass die „Rechtsregel“ (ich nehme an in England die „Linksregel“) trozdem gilt. Und wenn ein Unfall passiert, wird da genauso ein Schuldiger gesucht und muss genauso ermittelt werden. So wie Sie sich das vorstellen ist die Lage nicht.

          Wenn Sie ernsthaft glauben, das gesamte bürgerliche Recht sei ohne Grund entstanden, obwohl die Menschen doch so gut miteinander ohne Regelungen leben, leben Sie offensichtlich in einer anderen Welt, denn die Erfahrung zeigt etwas völlig anderes.

          Was Sie vorschlagen ist der absolute Entzug jeglicher Rechtssicherheit und das Recht des Stärkeren als Konzept des zwischenmenschlichen Zusammenlebens. Richter urteilen nach persönlicher Meinung, ohne Kontrolle und Beschränkungen, ohne Instanzen, Parteien haben keine Chance auf Revision oder Einspruch usw. …. – ja, es schaut echt so aus als hätten sie da alles durchdacht.

          Ich sage es Ihnen ganz ehrlich – Schüler der 4. Klasse Hauptschule haben kein Problem damit den Sinn von Gesetzen zu erkennen und selbst die Konsequenzen aus dem Verlust von Gesetzen zu erkennen. Sie haben da offensichtlich Probleme.

          • Ja, sobald es über das Salzkammergut hinausgeht schwimmt er……….;-)

            Kurzer Hinweis: Eine Entsprechung zum Rechtsvorrang kennen die Briten und ihre Exkolonien nicht. Right of Way wird an jeder Kreuzung extra geregelt.

            Vieleicht bildet Reisen ja noch auf ganz andere Art und Weise. So hatte ich zB kein Problem Katjas Post zu verstehen. Sie offensichtlich schon. Ob es Ihnen daher zusteht einer erfolgreichen Unternehmerin gegenüber so einen Spruch zu führen müssen Sie selbst wissen.

            • Salzkammergutler

              Sehr geehrter Glockzilla, wenn jemand schreibt, dass man die meisten Regeln abschaffen kann, und wenn etwas nicht funktioniert, soll man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dann sollte das auch bei Leuten, die schon aus Prinzip gegen mich sind, Fragen aufwerfen.

              Aber bitte, erklären Sie mir doch, wie man etwas der Polizei anzeigt, für das man soeben die gesetzlichen Regelungen abgeschafft hat? Und was genau zeigt man denn dann überhaupt an? Bitte, Sie sind weitgerreist, und offensichtlich geht das über mich hinaus – erklären Sie es mir.

              • Aber gern doch!

                Das Bekenntnis zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch war doch deutlich. Es geht um Überregulierung.

                Aber es gibt in Deutschland noch eine Unmenge anderer Gesetze. Aktuell in der Diskussion ist gerade wieder der Para 42 Abs1des WaffG. Was hat der mit dem Alltag zu tun? Nun er verbietet das Führen von einhändig zu öffnenden Messern mit feststellbarer Klinge. Welcher, nicht waffenaffine Mensch kennt das Waffengesetz? Dazu kommt noch die Feinheit des Festellungsbescheides durch das BKA. Wenn das befindet, daß ein Feitel, obwohl für beidhändiges Öffnen konstruiert, irgendwie auch mit einer Hand aufgeht hat der ahnungslose Bürger eine OWi an der Backe.
                So zB geschehen als einige BWler mit dem dienstlich ausgegebenen Taschenfeitel von Victorinox die Kaserne verließen. Kommt als Verstoß gegen das WaffG in die Statistik. Eben Papercrime.
                Und so wie Ihre deutschen Kollegen ticken, ist es den BuPos auf Bahnhöfen, ein seelischer Reichsparteitag, Soldaten in Uniform darauf zu kontrollieren.

                Anderer Bleistift: Ich trainiere regelmäßig mit meiner Dienstwaffe, für die ich einen WS habe. Für meine deutsche WBK als Sportschütze muß ich regelmäßiges Training vorweisen. Aber ja nicht das dienstliche! Den das wird nicht vom gleichen Bedürfnis umfaßt. Schön gehe ich hält öfter auf den Schießstand. Tut mir gar nicht weh. Aber hier versteckt sich ein anderer Fallstrick. Benutzt man eine Waffe für einen nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck, wie kürzlich ein Jäger, der mit seiner Schrotflinte ein paar Metalldiebe stellte, ist das waffenrechtliche Dokument weg. BTW stellte das Gericht fest, daß seine Handlung an sich löblich und im Ablauf korrekt war.

                Nun bin ich nicht ganz blöd und schon etwas herumgekommen, aber in Deutschland, und davon ist hier die ganze Zeit die Rede, ist es ungleich schwieriger als anderswo, nicht unwissentlich in ein juridisches Minenfeld zu tappen.

                Aber Österreich holt auf! Vor 1996 hatte ich einen Ausdruck des österreichischen Waffengesetzes im FFW Fach des Tresors. Etwa ein Dutzend A4 Seiten. Heute ist das schon ein Buch. Cui bono, wie der Betreiber dieses Blogs sagen würde.

                Letztlich wollte ich Ihnen noch eine Dosis ihrer eigenen Medizin verpassen. Als unerschütterlicher Optimist hatte ich die Hoffnung, sie würden sich Gedanken machen. Sie tun nämlich genau das was Sie anderen vorwerfen.

                • Salzkammergutler

                  Sie haben es geschafft, viel zu schreiben und meine Frage nicht zu beantworten. Also noch einmal, ich will wissen, wie man etwas der Polizei anzeigt, für das man soeben die gesetzlichen Regelungen abgeschafft hat? Und was genau zeigt man denn dann überhaupt an?

                  Konzentrieren Sie sich bitte auf diese Fragestellung und weichen Sie nicht wieder aus.

                  • Erster Absatz? StGB? Minimalistisch genug?

                    • Salzkammergutler

                      StGB ist ja eines der Gesetze, die sie in Kraft lassen will, gilt also nicht. Ihr geht es ja um die „Papercrimes“ – also nein, das ist wieder keine Antwort auf die Frage. Halten Sie sich ruhig allgemein und konzentrieren Sie sich nicht auf ein bestimmtes Gesetz – erklären Sie mir nur, wie man etwas anzeigt, dessen gesetzliche Regelungen man gerade abgeschafft hat.

                      Ihnen fällt aber schon selbst auch auch, dass Sie sich gerne auf einzelne Gesetze stürzen, wenn Ihnen allgemein nichts einfällt?

                      Die Frage bleibt: WIe zeigt man etwas an, dessen gesetzliche Regelung man gerade abgeschafft hat?

                    • glockzilla

                      Eben. StGB und BGB waren ja ausdrücklich ausgenommen.

                    • Salzkammergutler

                      Deswegen habe ich ja auch nicht danach gefragt…. 😉 Sie weichen aus.

                    • glockzilla

                      Letzter Versuch: soviel Gesetz wie nötig so wenig wie möglich. Überflüssige und überkomplizierte Gesetze fordern Verbotsirrtümer heraus.
                      Übrigens: Repekt kamamur! Erfahrung ist eben wie Hubraum.

                    • Salzkammergutler

                      Und wieder weichen Sie aus. Sie haben wohl selbst erkannt, dass es da keine vernünftige Antwort gibt.

        • Sehr geehrte Frau Triebel
          Natürlich haben sie recht, wir bräuchten Polizisten hauptsächlich für die Aufklärung aber auch Verhinderung schwerwiegender Straftaten. Doch vorrangig benötigen diese „kleinen“ Beamten Vorgesetzte mit praxisbezogenem Fachwissen, Rückgrat und ohne das obligate Parteibuch. Und zuallererst aber wäre die Politik gefordert, abseits des Parteiendenkens die notwendigen Voraussetzungen für die einschreitenden Beamten zu schaffen, ohne Rücksicht auf die sattsam bekannten, querelenden guten Menschen. Und schon sähe ich Licht am Horizont der Kriminalitätsbekämpfung. Denn bei aller Kritik an den Polizisten, diese sind, ohne es gedankt zu erhalten häufig bereit, mehr zu geben als ihnen der Gesetzgeber an Möglichkeiten einräumt.

      • Ich stimme da nicht zu. Du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen – das sind Rechte, denen ich z.B. zustimme – und die älter als Staaten und ihre Gesetze sind. Im Gegenteil, jeder Staat ist per Definition eine Verbrecherorganisation, finanziert er sich doch aus Steuern, also aus unter Gewaltandrohung und gegen den Willen der Opfer angeeigneten Gütern. Der Staat will Eigentum, Rechte etc. schützen, ist aber selbst der größte Enteigner, der größte Rechtsbrecher (der Widerspruch des enteignenden Eigentumsschützers, mit den Worten von Hans-Hermann Hoppe).
        Wie man es besser machen könnte, will ich hier nicht erörtern, weil es den Rahmen sprengen würde. Wer neugierig ist, der sollte mal Voluntarismus oder Anarchokapitalismus googeln.
        Die Eigentumsrechte sind völlig ausreichend, ihre vollständige Wahrung würde Dinge wie Gewerbebestimmungen, Waffengesetze usw. usf. überflüssig machen – ja, gerade Waffengesetz und Gewerberegulierungen stehen im diametralen Gegensatz zum Grundrecht auf Eigentum und Selbsteigentum, und sind somit ansich Unrecht – die Mißachtung kann somit kein Unrecht sein.

  7. …..indoktriniert durch pausenlose Gehirnwäsche und Propaganda, fühlt sich solch ein Rindvieh noch besonders gut – Blockwart und Stasi lässt grüssen…
    und zeigt wieder einmal, wie wenig besser unsere Parteiendiktatur eigentlich ist – wenn es um Macht geht….denn nur um diese geht es und solch eine Missgeburt erhofft sich eben seinen Anteil daran – Judas lässt grüssen….
    aber wer lernt schon daraus????

  8. Salzkammergutler

    Soweit ich weiß hat die Polizei die Pflicht Sachlagen nachzugehen, die gegen ein Gesetz verstoßen. Wenn also dieses Foto auftaucht und ein Polizist um die näheren Umstände und Verhältnisse dieser Frau weiß, so muss er sogar nachforschen – der Aufwand dürfte sich in Grenzen halten, eine Abfrage bezüglich Waffenverbot wird nicht so kompliziert sein.

    Interessant wäre, warum der Mann ein Waffenverbot hat – so zum Spass werden die ja nicht verhängt.

    • „Soweit ich weiß hat die Polizei die Pflicht Sachlagen nachzugehen, die gegen ein Gesetz verstoßen.“
      Gegen welches Gesetz verstößt es sich fotografieren zu lassen?

      „die näheren Umstände und Verhältnisse dieser Frau“
      Rechtfertigen genau was?

      „der Aufwand dürfte sich in Grenzen halten“
      Sehr beruhigend.

      „Interessant wäre, warum der Mann ein Waffenverbot hat“
      Wieso – gab es von dem auch ein solches Foto?

      Leute wie Sie sind mir zutiefst zuwider, anders kann ich es nicht ausdrücken. Bei der Gelegenheit: Schöne Grüße an die Laura!

      • Salzkammergutler

        Wenn ein Waffenverbot gegen einen Ehepartner besteht und sich der andere Ehepartner mit einer Waffe bzw. einem Gegenstand ablichten lässt, das vom Waffenverbot mit erfasst wird, liegt es nahe, dass der Partner mit dem Waffenverbot Zugriff darauf hat. Jeder pflichtbewusste Polizist würde dem nachgehen.

        „“die näheren Umstände und Verhältnisse dieser Frau”
        Rechtfertigen genau was?“
        Eine Beurteilung durch sachkundige Beamte. Wenn der Mann etwa eine schwere Körperverletzung begangen oder eine Morddrohung ausgesprochen hat, wäre es äußerst fahrlässig, da nichts zu machen.

        „Wieso – gab es von dem auch ein solches Foto?“
        Die tatsächlichen Verhältnisse sind wesentlich – wie ist die Wohnsituation? Wenn sie in der gleichen Wohnung leben ist ohne viel Fantasie anzunehmen, dass beie Zugriff auf die Waffen haben. Davon auszugehen, dass der Mann im selben Haushalt auf Waffen seiner Frau keinen Zugriff hat ist äußerst blauäugig.

        „Leute wie Sie sind mir zutiefst zuwider, anders kann ich es nicht ausdrücken. Bei der Gelegenheit: Schöne Grüße an die Laura!“
        Sehen Sie, und ich freue mich über jede Ihrer Zuschaustellungen von gehobener Gesprächskultur.

        • …liegt es nahe,daß der Partner….

          Widdewiddiwitt und Drei macht Neune, ich mach mir die Welt, widdiwiddiwie sie mir gefällt. In diesem Fall also keine Unschuldsvermutung.
          Zwar hält sich mein Mitleid in Grenzen wenn Facebookern oder den Besitzern von Gasplempen ihr Hang zu fragwürdigen Ersatzbefriedigungen auf die Zehen fällt, aber wo ist hier zudem die von Ihnen so gerne angemahnte Verhältnismäßigkeit?

          Und warum blauäugig? Meine Frau hat keinen Zugang zu meinen Waffen und ich nicht zu ihren.

          Lieber Salzkammergutler, ich wünsche Ihnen keinen intensiven Kontakt zu den deutschen Ordnungshütern. Es gibt tatsächlich Bereiche in denen wir eine Insel der Seligen darstellen. Die Polizei gehört dazu

          • Salzkammergutler

            Unschuldsvermutung gibt es im Verwaltungsstrafverfahren nicht 😉
            Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung von Selbstverteidigung, von Strafen – Ja. Aber Verhältnismäßigkeit bedeutet nicht, dass aus einem „A“ ein „O“ wird – oder dass ein Gesetz plötzlich für eine Person nicht mehr gilt.

            Waffe ohne waffenrechtliches Dokument ist gesetzeswidrig.
            Waffen im möglichem Zugriff von Menschen mit Waffenverbot müssen kontrolliert werden.

            Hier gibt es keine „Verhältnismäßigkeit“ – das sind einfache, klare Regelungen, die einzuhalten sind. Genauso wie man nicht auf dem Gehsteig parken darf oder es auch nicht sehr klug ist, ein Foto zu posten auf dem man seine Notdurft am Stadtplatz verrichtet. Wenn das die Polizei sieht, wird es Konsequenzen haben, und das hat nichts mit „Gängelung“ oder „Überwachungsstaat“ zu tun.

            Davon abgesehen sind meiner Ansicht nach schlicht nicht genug Fakten vorhanden um irgendwelche Schlussfolgerungen zu treffen – weder in die eine, noch die andere Richtung.

            Wenn aber der Garser schreibt, dass sie kein waffenrechtliches Dokument besitzt aber ein Foto postet, in dem sie offensichtlich im Besitz einer Waffe ist, in Kombination mit einem Mann der ein Waffenverbot hat – da würde auch in Österreich mal die Polizei anklopfen.

            • Verwaltungsverfahren????? Gem. welcher Norm???? Mir fällt da aber keine ein! Und ich glaube ich bin ganz gut im Verwaltungsverfahrensrecht!

              • Salzkammergutler

                Waffengesetz ist ein Verwaltungsgesetz mit ein paar strafrechtlichen Nebengesetzen. Im Verwaltungsverfahren gilt das Inquisitionsprinzip.

                • Was ist ein Verwaltungsgesetz??? Das Waffengesetz ist klar aufgeteilt in Kompetenzen, die bei den Ministern liegen ….
                  Art I (1) EGVG:
                  :(1) Die Verwaltungsverfahrensgesetze (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG und Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 – VVG) regeln das Verfahren der nachstehend bezeichneten Verwaltungsorgane, soweit sie behördliche Aufgaben besorgen und im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.

                  nennt aber kein Waffengesetz!

                  • Salzkammergutler

                    Und wer hat die Kompetenz beim Waffengesetz? 😉

                    • Porscheraser

                      Die Vollziehung regelt der § 61 Waffengesetz – und da wird KEINE Behörde explizit genannt.

                    • Salzkammergutler

                      Ich antworte für dich – die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Für die strafrechtlichen Nebengesetze ist das – je nach Strafmaß – zuständige Gericht zuständig.
                      Leicht nachvollziehbar übrigens – die Behörde, dir WBG und WP ausstellt ist logischerweise für die Durchführung zuständig – sonst dürfte sie das nämlich nicht 😉
                      Und die Kompetenz ist nicht im WaffG festgeschrieben 😉

                    • Porscheraser

                      Die sog. Waffenbehörde wird im Auftrag des zuständigen Ministers tätig. Ein Verwaltungsgesetz regelt die Abläufe der Verwaltung! Siehe das EGVG! Und nur weil das WaffG einige Hinweise auf Verwaltungsübertretungen hat, ist es kein VERWALTUNGSGESETZ.

                      Zum besseren Verständnis: Das Strafgesetz ist auch kein Verwaltungsgestz – dort gibt es die StPO die das Verfahren regelt!

                    • Salzkammergutler

                      http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28%C3%96sterreich%29

                      Das Recht in Österreich ist so eine Sache, da es einfach sehr, sehr viele Quellen gibt 😉

                      Übrigens, was Sie angesprochen haben fällt unter die Kompetenz – Kompetenz, da es sich um ein Bundesgesetz handelt, der Vollzug jedoch nicht durch den Bund erfolgt.

                      Wir können aber auch gerne weiter darüber reden, was das WaffG für eine Art von Gesetz ist… also, Strafrecht ist es nicht, Verwaltungsrecht ist es – laut ihnen – auch nicht, und Privatrecht kann es nicht sein, da Privatrecht es keine Über-/Unterordnung gibt.

                      Also, ich höre…

                    • Salzkammergutler

                      Und bevor ich es vergesse – Verwaltungsgesetze regeln mitnichten nur den Ablauf – wäre ja auch etwas unlogisch den Ablauf zu regelnd, wenn es nichts zum Ablaufen gäbe. Das nennt man dann „formelle Gesetze“ – im Gegensatz zu den „materiellen“ Gesetzen. Ich hoffe, ich konnte ihnen beim Verständnis helfen 🙂

                    • glockzilla

                      Sie wissen schon, daß Passau in Deutschland liegt, das Gänze also nix mit österreichischem Recht zu tun hat. Und zwischen den beiden Waffenrechten liegen Welten…..

                    • Diese fruchtlosen Diskussionen mit Möchtegern-Juristen sind ziemlich sinnlos.

                  • nette Quelle…… nur für mich gibts NUR das ris

                • Salzkammergutler

                  nur leider hat das RIS Sie nicht davor bewahrt, mal eben eine Sammlung von formellen Gesetzen aufzuzählen, in völliger Ignoranz der Tatsache, dass es auch materielles Verwaltungsrecht gibt. RIS ist gut und schön, nur ist es halt lediglich eine Sammlung der Gesetze, leider ohne Erklärung und Erläuterung.

                  Und die Antwort, um welche Art von Gesetz es sich beim WaffG handelt, sind Sie immer noch schuldig.

                  • Werter Salzkammergutler
                    Nach ihrem großen Lob (Diskussionskultur/wahrer Könner) ergänze ich verschämt ihre Meinung, das RIS sei lediglich eine Sammlung der Gesetze um den Hinweis, dass gerade in dieser Rechtssammlung z.B. sämtliche VwGH Erkenntnisse zu allen letztinstanzlichen,waffenrelevanten Entscheidungen abrufbar sind – zZ. 761 Datensätze zu Waffen, Munition, Sprengmittel. Aber vielleicht erweitern sie in ihrer bewährter Art meinen Wissenstand, wenn ja bedanke ich mich dafür im voraus.

                    • Salzkammergutler

                      Es ist äußerst Hilfreich 761 Datensätze bezüglich Waffen, Munition und Sprengmittel zu haben, nur bezweifle ich dass der Durschnittsbürger in vernünftiger Zeit und mit vernünftigem Aufwand in der Lage ist, daraus relevante Informationen zu filtern, die für gerade aktuelle Fragestellungen nützlich sind.

                      Ansonsten müssten Juristen ja nicht studieren sondern könnten einfach das RIS auswendig lernen.

              • Habe nie behauptet Jurist zu sein… Aufstiegskurs und GA für Juristen im Ressort

            • Zur Erinnerung: Gefunden wurde der auf dem inkriminierten Photo abgebildete Gaser und ein Luftgewehr. Selbst in .de wo man zum Führen des Gasers den kleinen Waffenschein bräuchte, Gegenstände deren Erwerb für Erwachsene frei ist.
              Das die Polizei in Österreich klopfen würdeist immerhin möglich. Aber wahrscheinlich nicht mit einem Durchsuchungsbefehl. In .de wird man gerne etwas irrational wenn der Begriff „Waffe“ auftaucht.

        • „Sehen Sie, und ich freue mich über jede Ihrer Zuschaustellungen von gehobener Gesprächskultur“
          Soll sein, wenngleich es mir fernliegt Ihnen und Ihresgleichen „Freude zu bereiten“. Denn Sie und Ihresgleichen sind Feinde der Bürgerrechte und Apologeten des uneingeschränkten Überwachungsstaates – also all das, was ich aus tiefster Seele verachte!
          Bei solchen Leuten pfeife ich – mangels Gesprächsbasis – auch auf die Gesprächskultur.

          • Salzkammergutler

            Es gibt eben nicht nur Bürgerrechte sondern auch Bürgerpflichten – ein geordnetes Zusammenleben bedingt allgemeine, für jeden gültige Regelungen und die Kontrolle derselben.

            Dass sie ein blindes Auge (oft sogar 2) haben, wenn es um Waffenangelegenheiten geht, speziell dann, wenn dieses Recht durch die Polizei exekutiert wird, ist mir schon aufgefallen.

            Auch hinterfragen sie Meldungen aus Medien nicht, überlegen sich nicht, ob da vielleicht doch Umstände existieren, die die Medien und sie nicht kennen – nein, sie beschuldigen einfach mal drauflos. In der Ruhe und im Nachdenken liegt die Kraft geehrter Garser, nicht im wilden Erheben von Anschuldigungen und Spekulationen auf Grundlage mangelnder Daten.

            Dass Ihnen dabei eine kritsche, besonnene Stimme natürlich absolut ungelegen ist, erklärt sich von selbst.

        • Genau so denken die deutschen Polizisten. Und sie haben immer schon so gedacht. Seit der GESTAPO hat sich also nicht sehr viel geändert.

          • Nun Herr Doktor, Generalisierungen sind unzulässig wenn es um Einzelpersonen geht. Bei Betrachtungen größerer Gruppen treffen sie erstaunlich oft den Kern der Sache. Was die deutsche Polizei betrifft muß ich Ihnen leider nach meinem derzeitigen Kenntnisstand recht geben.

  9. Hat dies auf Waffen – Waffenbesitzer – Waffenrecht rebloggt und kommentierte:
    Klassischer Fall: Operative Hektik statt geistiger Windstille. Der Richter hat nicht geprüft (wie es seine Pflicht gewesen wäre). Wahrscheinlich zieht die Standard-Ausrede „Arbeitsüberlastung“ sogar. Die Polizei meldet „Gefahr in Verzug“ – klar, sonst kriegt man die Hausdurchsuchung gar nicht genehmigt.

    Ok – gegen den Hausherrn besteht ein Waffenverbot. Das gilt offensichtlich auch für „Spielzeug“, da man ab 18 Jahren gegen Vorlage des Personalausweises in jedem Fachgeschäft kaufen kann.
    Trotzdem ist die Sache eine Blamage für die deutschen Behörden.

  10. Nur die kleinen Leute kann man drangsalieren, die „Großkopferten“ sind in der Politik- und die können machen was sie wollen. Dafür dürfen die Kleinen im Herbst wieder brav ihr X bei den Parteien hin malen, die solches möglich machen.

    • Nicht nur die „Großkopferten“ Auch die Miri in Bremen und anderes Gesindel mit dem entsprechenden Hintergrund sind von solchen Untersuchungen ausgenommen. Da herrscht Nachdenk- und Nachforschungsverbot für die deutschen Richter und die deutsche Polizei. Aber volles Rohr gegen anständige Leute und feiges Ducken bei dem Migrantenpack.

  11. Es gilt nach wie vor die Faustregel: Das größte Schwein in diesem Land, ist immer noch der Denunziant.

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