Notwehr

Die Notwehr und somit die Selbstverteidigung ist in Österreich im Strafgesetzbuch geregelt, und zwar im § 3:

Notwehr

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Niemand möchte in die Situation kommen, sich selbst oder andere gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigen zu müssen, das ist ganz klar. Dummerweise ist eine Selbstverteidigungssituation in der Regel eine solche, die einem aufgezwungen wird: Der Räuber, der Einbrecher, der Gewaltverbrecher fragt nicht danach, ob jemand in der Lage und willens ist sich zu verteidigen, er geht vielmehr davon aus bzw. hofft, daß sein Opfer wehrlos ist. Dieser Gedankengang ist aber nicht nur Verbrechern eigen, auch das Innenministerium sieht die Bürger offensichtlich lieber als wehrlose Opfer. Anders sind ständig wiedergekäute Äußerungen aus dem „Sicherheitsministerium“, wonach man sich gegen einen Angriff nicht wehren sollte (schon gar nicht mit Waffengewalt), nicht zu deuten. Denn wenn man sich wehrt kann man dadurch „die Gewaltbereitschaft und die Aggressivität eines Angreifers noch zusätzlich steigern“. Das ist nicht erfunden, das ist die Aussage eines Sprechers des Bundesministeriums für Inneres! Dann wird der böse Bube nämlich erst wirklich böse, oder wie?

Außerdem besteht – den Experten des Innenministeriums zufolge – stets die Gefahr, daß einem bei Selbstverteidigung mittels einer Waffe diese vom Gegner entrissen und gegen einen selbst verwendet wird. Das ist nicht von der Hand zu weisen, auf die naheliegende Idee, daß auch der Angegriffene dem Gewalttäter die Waffe entreißen könnte kommen die Experten aber nicht.

„Grundsätzlich hat das Gewaltmonopol auch in Händen des Staates, bzw. seiner Organe zu bleiben“, meint oben erwähnter BMI-Mann. Und da liegt die Wurzel dieser ganzen Geschichte: Der Staat hat kein Interesse an mündigen Bürgern. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder sein Recht auf körperliche Unversehrtheit in die eigenen Hände nehmen und dadurch zeigen würde, daß er nicht nur Stimmvieh, sondern auch ein selbständig denkendes Individuum ist? Nein, die Frau, die von einem Vergewaltiger in die dunkle Seitengasse gezerrt wird und der Eigenheimbesitzer in der Einschicht, der mitten in der Nacht ungebetenen Besuch erhält sollen sich doch bitte auf das „Gewaltmonopol“ verlassen. Die kommen verläßlich und nehmen dann ein Protokoll auf, wenn die Opfer Glück haben können sie sich auch noch dazu äußern.

„Die Polizei“, also der einzelne Beamte, kann da nichts dafür, der weiß, daß er nicht überall sein kann wo er gebraucht würde. Das ist auch gar nicht möglich. Weshalb den Bürgern von Seiten der Politik ein völlig falsches Sicherheitsgefühl vermittelt wird ist aber zu hinterfragen. Cui bono? Wem nutzt es? Zweckdienliche Hinweise nehme ich gerne in den Kommentaren zu diesem Artikel entgegen.

Zum Abschluß noch eine erfreuliche Geschichte, eine Aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich:

Presseaussendung vom 08.12.2011, 06:39 Uhr:

Einbruch

Einbruch in Gasthaus, Stockerau

Presseaussendung der Sicherheitsdirektion NÖ

Ein derzeit unbekannter Täter betrat am 8.12.2011, um 03:30 die Rückseite des Gasthauses in Stockerau und drang durch Aufbrechen eines Fensterns in das Lokal ein. Der stahl er Zigaretten und Bargeld aus einer Registrierkasse.
Anschließend versuchte er über eine Treppe in den 1. Stock zu gelangen. Das dort wohnhafte Wirtsehepaar war in der Zwischenzeit wach geworden und hatte über Notruf die Polizei die verständigt.
Als der Täter die Treppe betrat, gab der Wirt einen Schuss mit einem Luftdruckgewehr in die Luft ab.
Der Täter flüchtete darauf aus dem Lokal.
Ein Fahndung der kurz danach eintreffenden Polizeistreife verlief negativ.(http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreader/lpd_presse_standard.aspx?id=76744D69747468366C34343D&template=2&inc=noe)

Der Wirt hat vollkommen richtig gehandelt. Er hat dem Einbrecher eindeutig klar gemacht: Hier bin ich zu Hause, du hast hier nichts verloren! Einziger Kritikpunkt ist die Wahl der Waffe. Für einen Hebschuß in einem Gebäude mag ein Luftdruckgewehr zwar gar nicht so schlecht sein, zur Ausschaltung eines Angreifers ist es aber untauglich. Dennoch Gratulation! Wenn ich das nächste mal in Stockerau bin und Hunger habe weiß ich, wo ich hingehen werde – in den „Gasthof zum weißen Rössel“!

7 Antworten zu “Notwehr

  1. Diese geistige Grundhaltung sollte sich m.E. nicht nur auf die eigenen vier Wände beschränken. Wenn ich quasi mit mir selbst den Pakt schließe, daß ich „nie, unter keinen Umständen, ein wehrloses Opfer“ sein werde, hab ich vielen unbedarften Zeitgenossen einiges Voraus. Schon ein rechtzeitig und ohne Drohgebärden in der Hand gehaltenes Taschenfeitl kann dann hilfreich sein und potentielle „gibstu Handy und Geld“-Bösewichte davon abhalten, ihr Vorhaben umzusetzen.

  2. Also, dazu möchte ich Major Hans EDELMAIER zitieren, der in seinem Buch Verteidigungsschießen-2, wie folgt schreibt: „Der Feind, der im Krieg unsere Soldaten tötet, kann ein liebenswerter Bursche sein, tapfer, aufrichtig und achtenswert. Ein Verbrecher hingegen, der Unschuldige zum Opfer macht, der spricht sein eigenes Urteil durch sein Handeln“ Zitat Ende.
    Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
    grüsse
    sousek

  3. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß es nach einem Notwehrfall besser ist vor sechs Männern zu stehen als von sechs Männern getragen zu werden. Ich würde so manchen Leuten – z. B. den »Experten« vom Innenministerium gerne das Buch »Combative Perspective« von Gabriel Suarez um die Ohren hauen – und das nicht nur ein Mal! Suarez ist einer von denen, die wahrlich von sich sagen können »Been there, done that«. Die »Experten« aus dem Ministerium haben vermutlich noch nie in einem echten Verteidigungsfall ihren Mann stehen müssen. Und vom Schreibtisch aus kann man leicht Blödsinn verzapfen. Ich hatte diese zweifelhafte Ehre um mein Leben kämpfen zu müssen schon zwei mal. Und es bewährt sich immer wieder: aggressiven Angriffen auf Leib und Leben kann man nur mit noch größerer Aggression begegnen – wenn man überleben will.
    Ob man überlebt, ist oft davon abhängig, welche Einstellung man zum Verbrecher und zum Verbrechen hat. Beschwichtigungsexperten und Gutmenschen, die »Verbrecherversteher« sind, haben im Ernstfall keine große Überlebenschance. Darüber bin ich manchmal nicht ganz unfroh. Wer nicht fit ist fürs Leben, den merzt eben die Evolution aus…

    • Die eigene Einstellung ist das Schlüsselwort.

      Wer ungebeten meine Schwelle übertritt gibt jedenfalls freiwillig sein Recht auf körperliche Unversehrtheit an der Tür ab! Das muß klar sein.

      Wer sich dafür entscheidet, lieber ein Opfer sein zu wollen mag das tun, das ist nicht mein Problem. Sobald aber mein Recht auf Selbstverteidigung in Abrede gestellt wird ist Schluß mit lustig!

  4. Besser kann man es nicht sagen! Gratulation!

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