Waffenbesitzer in Österreich – ein Überblick

Es gibt zahlreiche Gruppen von Waffenbesitzern: Jäger, Sportschützen, Sammler, Personen, die ihre Schußwaffen zur Selbstverteidigung bereithalten und schließlich jene Personen, die ihre Waffen „einfach so“ besitzen, etwa als Erinnerungsstück an einen lieben Verwandten. Allen ist ihnen gemein, daß sie dem österreichischen Waffengesetz unterworfen sind.

Sehen wir uns diese einzelnen Gruppen einmal näher an, was wird ihnen die Waffengesetznovelle 2010, im besonderen die Registrierungspflicht, bringen:

Zunächst die Jäger: Der Jäger braucht Schußwaffen zur Ausübung seines Berufes bzw. seiner Passion, das ist ganz logisch und wurde selbst in Zeiten der größten Anti-Waffen-Hysterie von den meisten Gegnern des legalen Waffenbesitzes eingeräumt. Im Jagdjahr 2010/11 gab es in Österreich gesamt 120.000 gültige Jahresjagdkarten, zusätzlich wurden 10.400 Jagdgastkarten ausgestellt (Statistik Austria). Ein Jäger besitzt in aller Regel mehr als eine Schußwaffe, verschiedene Wild- und Jagdarten erfordern unterschiedliche Arten von Kalibern bzw. Geschoßen (Kugel/Schrot). Mit Inkrafttreten der Waffengesetznovelle 2010 tritt auch die Registrierungspflicht für bisher bloß meldepflichtige bzw. freie Waffen (Kategorien C und D) ein, das heißt alle bereits im Besitz befindlichen Kat.-C-Waffen und sämtliche Neuerwerbungen der Kategorien C+D werden künftig in einem zentralen Waffenregister neu zu erfassen sein, die bislang hinsichtlich der Kat.-C-Waffen bereits durchgeführten Meldungen zählen nicht mehr. Die neue Registrierungspflicht beinhaltet nunmehr auch eine verpflichtende Begründung für den legalen privaten Waffenbesitz, die Jagdausübung ist eine hinreichende Begründung.

Die Sportschützen: Allein der Österreichische Schützenbund (ÖSB) zählt über 30.000 Mitglieder, die Zahl der nicht im ÖSB organisierten Sport- und Hobbyschützen liegt um ein Vielfaches höher. Analog zu den Jägern besitzen die meisten Sportschützen auch mehrere Waffen, sie schießen verschiedene Disziplinen (Groß-/Kleinkaliber, Trap/Jagdparcours, Ordonnanzwaffen, …), auch sie trifft die Registrierungspflicht in vollem Umfang, bei ihnen gilt „Sportschießen“ als Begründung.

Die Zahl der Waffensammler kann seriöserweise nicht geschätzt werden, man darf aber davon ausgehen, daß es sehr viele sind, ebenso, daß ein Sammler auch zahlreiche Waffen besitzt (no-na). Auch hier gilt, daß zukünftig alle Waffen kostenpflichtig zu registrieren sein werden, der Unterhalt einer Sammlung gilt als Begründung.

Wieviele Leute Waffen zur Selbstverteidigung bereithalten ist derzeit nicht quantifizierbar, es wird aber in die hunderttausende gehen. Vollständige Registrierung, Begründung „Bereithaltung zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder von eingefriedeten Liegenschaften“.

Das „Flobertg’wehr vom Opa“, das ebenfalls in zahllosen Haushalten irgendwo im Kasten herumlehnt war wohl auch bislang in Unkenntnis der Rechtslage in vielen Fällen nicht gemeldet, das hat man halt „einfach so“ aus sentimentalen Gründen behalten. Dennoch gilt auch hier künftig die Registrierungspflicht. Mit der Begründung ist es hier schwieriger, der § 33 (3) des neuen Waffengesetzes sagt dezidiert, daß allein der Wille die Schußwaffe besitzen zu wollen keine zulässige Begründung ist. Ein veritabler Skandal, der Staat sagt hier seinem Untertan, daß er eine an und für sich legale Sache nicht besitzen darf, selbst wenn er das möchte – Kommunismus, grauslich! Wer aus dieser Gruppe seiner Registrierungspflicht nachkommen möchte wird nicht umhinkommen, eine falsche Begründung (Selbstschutz, Sammlertätigkeit, …) anzugeben. Der Staat zwingt den Bürger, der sein Eigentum behalten will, ihn anzulügen. Verrückt.

Daß es bei diesen Gruppen auch zahlreiche Überschneidungen gibt liegt auf der Hand, viele Jäger sind etwa gleichzeitig auch Sportschützen und Sammler, die Kosten und Mühen dieser unnötigen, den Österreichern von der EU auf’s Aug‘ gedrückten Registrierung müssen aber alle legalen Waffenbesitzer auf sich nehmen. Der Staat verlangt es, die EU verlangt es.

Was nach der Registrierung kommen wird kann man jetzt natürlich noch nicht sicher sagen, daß sich Dinge, die zentral erfaßt sind leicht besteuern bzw. in weiterer Folge auch leicht enteignen lassen ist aber klar.

Nähere Informationen zu diesem Thema findet man bei der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ). Wer am Erhalt seiner Schußwaffen interessiert ist sollte – so er es noch nicht ist – dort Mitglied werden!

4 Antworten zu “Waffenbesitzer in Österreich – ein Überblick

  1. Pingback: Ö1-Panorama zum Waffenregister | dagarser

  2. Zu den Pumpguns: Noch dramatischer. Nur 2000 wurden registriert und etwa 200 abgegeben.

    Eine Vorschau auf das Kommende.

    • »Eine Vorschau auf das Kommende.«

      Nennen Sie mir bitte auch nur EINEN Grund diesem Staat und der EUdSSR noch zu vertrauen. Ich bin gespannt…

  3. Zitat:
    „Was nach der Registrierung kommen wird kann man jetzt natürlich noch nicht sicher sagen, daß sich Dinge, die zentral erfaßt sind leicht besteuern bzw. in weiterer Folge auch leicht enteignen lassen ist aber klar“

    Es ist zu befürchten, daß dasselbe passiert wie bei der Pumpgunregistrierung (1995; mit anschließendem Verbot):

    In puncto Waffengesetz sind die Österreicher zu gebrannte Kinder. Sie werden die wahren Absichten des Leviathans erraten. Schon 1995 wurden von ca. 60.000 in Österreich verkauften Pumpguns lediglich 10.000 registriert oder abgeliefert. 50.000 dieser Schrotgewehre sind jetzt für die Behörden einfach verschunden. Und das Land hat um 50.000 Kriminelle mehr. Einfach so. Dabei sie „gar nichts“ getan.

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